Unfall im Ausland
Urlaubszeit, die will man natürlich nicht mit dem Gedanken an einen Unfall im Ausland vergiften. Was aber, wenn es doch einmal knallt und der andere ist schuld?
Für diesen Fall hat der ADAC folgende Tipps parat:
Ist der Unfall innerhalb der EU passiert bzw. der Gegner stammt aus der EU, dann reicht es, die Kosten für den Schaden wieder zuhause geltend zu machen.
Wichtig ist das Kennzeichen und womöglich auch die Versicherung des anderen. Mit diesen Angaben ruft man beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer
0180 250 26
an und erfährt dann hoffentlich, wo man seinen Schaden zur Regulierung anmelden kann. Generell gilt das Recht am Unfallort. Was wohl auch Einfluß auf die Höhe der Schadenregulierung hat.
Eine gute Idee ist es vielleicht auch, wenn man Zeugen dabei hat und vielleicht auch einen Fotoapparat für alle Fälle griffbereit.
Quelle: ADACmotorwelt 6/2008 Siehe auch http://www.adac.de/auslandsunfall
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