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ist ab sofort für Autofahrer in Polen, Litauen und der Slowakei Pflicht.
Unterschiedlich ist nur die Dauer der Pflichtveranstaltung:
In Polen bis Ende Februar, in der Slowakei bis fünfzehnten März und in Litauen bis ersten April muß auch am Tag das Licht am Fahrzeug eingeschaltet sein.
Ohne Licht fahren wird mit einem Bußgeld geahndet.
Quelle: KSTA v. 7.10.2006