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Daß es in Duschen schon mal rutschig sein kann und man deshalb stürzen kann, diese Erfahrung mußte kürzlich ein Pauschalurlauber auf einer Rundreise durch Thailand machen.
Er forderte daraufhin Schadenerstaz und Schmerzensgeld in nicht geringer Höhe vom Veranstalter, der sich weigerte und somit die Angelegenheit vor Gericht landete.
Das Landgericht Koblenz belehrte ihn nun allerdings dahingehend, daß das ausrutschen in einer tropfnassen Dusche zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.
Recht gesprochen!
Quelle: KSTA v. 24.10.2007