Werbung
Wer während der Arbeitswoche in einem Wohnmobil wohnt und von dort zur Arbeit geht, kann dafür keine steuerlichen Geschenke ala Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung erwarten.
Das hat zumindest das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kürzlich entschieden.
“Die erforderliche Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung sei in einem solchen Fall nicht gegeben”
Warum die allerdings nicht gegeben sei, wird in der Quelle nicht näher erläutert. Müßte man das Urteil wohl studieren. Unverständlich eigentlich, wo ein Wohnmobil doch gerne mal locker dem Gegenwert einer Wohnung entspricht.
Zitat/Quelle: KSTA vom 13.09.2008
Urteil: FG Rheinland-Pfalz, AZ: 2K 1238/08