Wohnmobilsteuer

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Neues zur rückwirkend geltenden geänderten Wohnmobilsteuer:

Wie der ADAC berichtet, läuft gegenwärtig die Revision zum vom ADAC unterstützten Musterverfahren in Sachen geänderter Wohnmobilsteuer.

Das Finanzgericht Niedersachsen hatte eine Klage abgewiesen, “da keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Besteuerung bestünden”. Gegen diese Entscheidung wurde erfolgreich Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof eingelegt (siehe: ADAC legt Beschwerde ein).

Der ADAC empfiehlt nun, sollte das Finanzamt aufforderen, den Einspruch gegen den Steuerbescheid zurückzunehmen, dieses nicht zu tun, sondern stattdessen auf das Revisionsverfahren hinzuweisen.

Aktenzeichen: abgewiesene Klage: AZ 14 K 209/07
Revisionsverfahren, welches gegenwärtig läuft: AZ II R 39(09 (BFH)

Quelle ADACmotorwelt 09/2009

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