Wohnmobilsteuer neues von der Klagefront

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Wie bereits mehrfach geschrieben, klagt der ADAC seit längerem gegen die rückwirkend geänderte KFZ-Steuer für Wohnmobile.

Das Verfahren ist nun beim höchstmöglichen zuständigen Gericht angekommen, nämlich dem Bundesfinanzhof. Das ist dann die letzte Instanz, was hier gesprochen wird, gilt wohl.

Also, wer Einspruch eingelegt hat und zur Rückname aufgefordert ist, der kann sich auf II R 39/09 beim BFH berufen.

Quelle: ADAC

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