Wie ein Leserbriefschreiber in der aktuellen promobil (11/2010) schreibt, kann man unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn man zum Beispiel auf einem hoteleigenen Parkplatz übernachtet, natürlich mit Wissen und Erlaubnis des Hoteliers.
Was war passiert? Auf einer Insel gilt absolutes Übernachtungsverbot außerhalb der ausgewiesenen Campingplätze. Wenn diese nun voll sind und man eine andersweitige Übernachtungsmöglichkeit sucht und findet, nämlich auf dem Parkplatz eines Hotels, nachdem man zuvor lecker (?) gegessen hat, dann ist das trotzdem einem Ordnungshüter zufolge, der am nächsten Morgen erschien und abkassierte, nicht erlaubt. Sogar, wenn der Hotelier angab, ebenfalls kein Zimmer mehr freigehabt zu haben.
Sachen gibts.
Geschehen auf der Insel Rab, die zu Kroatioen gehört. und sich damit den Nepper die goldene Kokosnuß des Tages verdient hat.
Nachtrag 16.12.2010: Ein anderer Leser der promobil hat nun die scheinbar korrekte Vorgehensweise für Übernachtungen auf privatem Grund herausgefunden. Man gehe zum Tourismusbüro vor Ort, lege die Ausweise aller Übernachtungsgäste des Womos vor, außerdem die schriftliche Genehmigung des Standplatzeigentümers mit An- und Abreisedatum. Jetzt noch die Kurtaxe abdrücken, dann gibts eine Bescheinigung, die man dann im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen sollte. Dann, so meint der Leserbriefschreiber, “dürfte eigentlich nichts mehr schiefgehen”.
Ob das auch auf der oben erwähnten Insel funktioniert hätte?
Das Verfahren ist natürlich ohne Garantie und Gewähr auf erfolgreiches Funktionieren beschrieben und die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr.
Quelle Nachtrag: promobil 1/2011