Vermieter – obacht!

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Für Vermieter von Wohnmobilen dürfte folgendes Urteil von Interesse sein:

In einem Mietfahrzeug war ein Kanister der mit der Aufschrift “Gasoline” versehen war. Ob der Mieter des Fahrzeugs nun knapp bei Tank war, oder einfach nur so nachfüllen wollte, er fand den Kanister und schüttete ihn in den Tank.

Wie sich schnell herausstellen sollte, ein Fehler, war doch kein Sprit im Kanister sondern Wasser, was dem Motor wohl gar nicht gut bekam.

Der Mieter wollte nun nicht auf dem Schaden sitzenbleiben und bekam vor Gericht recht: “Auch freiwillig (der Kanister war eine freiwillige Zugabe) erbrachte Leistungen (seitens des Vermieters) müssen frei von Mängeln sein.”

LG Frankfurt RRA 2010, 217

Quelle/Zitat: adac motorwelt 9/2011

Um ehrlich zu sein, ich weiß nicht, ob ich geprüft hätte, ob auch wirklich Diesel im Kanister gewesen wäre. Vielleicht schwappt das anders und man hätte es merken können, wer weiß.

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