Verkehrsregeln im Ausland

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Teilweise drakonische Strafen, teilweise unvorhersehbare Regeln.

Der ADAC hat eine kurze Zusammenstellung geliefert (Motorwelt 06/2012) aus der hier wiederum eine unvollständige Zusammenfassung gibt.

Wer zum Beispiel in Italien mit mindestens 1.5 Promille erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, gilt für alles, was mindestens zwei Räder und einen Motor hat, also auch für 150.000 Euro teure –> Wohnmobile).

Wer ohne Helm fährt, dem droht eine Sicherungsverwahrung fürs Moped.

Und beim parken immer schön auf die Schilder für die Straßenreinigung achten. Da ist immer der Tag angegeben, an dem man rechtzeitig das Weite suchen sollte, sonst gibt es eine Knolle. Die Polizei fährt nämlich oft voraus.

Wer in Griechenland an einem Halteverbotsschild parkt, der sollte auf die senkrechten Linien achten. Eine bedeutet, das Halteverbot gilt an ungeraden Tagen, zwei Linien entsprechend an geraden Tagen.
Das Bußgeld ist innerhalb von zehn Tagen zu berappen, sonst gibts automatisch Verdopplung.

In Österreich hat man ein besonders gutes Augenmaß und somit kann das geschulte Auge per scharfem Blick feststellen, ob ein Fahrzeug bis 30 kmh zu schnell war. Und wer keine Rettungsgasse bei Staus bildet, bzw. dieselbe behindert, für den wird es richtig teuer, bis zu gut 2000 Euro kann das kosten.

In Spanien kann man dagegen Geld sparen, wer sein Bußgeld innerhalb einer Frist von 15 Tagen begleicht, der bekommt Rabatt, 50 Prozent sogar.

In Frankreich nur noch mit Alkoholtester. Ist aber nicht so teuer.

In der Schweiz wird gnadenlos geblitzt, zum Beispiel rund um Basel, aber auch andernorts, sich an die Geschwindigkeitsregeln zu halten, könnte sich auszahlen. Und das Navigationsgerät besser nur an erlaubten Stellen montieren –> Navigationsgerät an der Frontscheibe in der Schweiz

Holland, wer in Holland innerorts mit 20 Stundenkilometern zu schnell erwischt wird, der darf knapp 180 Euronen im Land lassen. Besonderheit: Holland macht Ernst in Sachen eintreiben in Deutschland. Erst gibt es zwei Mahnungen, dann kommt die Vollstreckung via deutsche Behörden (Bundesamt für Justiz). Einziger Trost, es gibt keine Punkte für das Vergehen im Nachbarland. (Quelle: ADAC Motorwelt 07/2012)

Verschiedene Kostensätze nach Ländern, telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr

erweitert 29.06.2012, 09.07.2012

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