Dolles Gerichtsurteil

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Und wieder haben die Versicherungen einen Dreh gefunden, sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Der Fall:

Ein Fahrer war mit seinem PKW (wahlweise natürlich auch ein Wohnmobil) in seine Heimatstraße eingebogen und dort auf (schnee)glatter Straße ins Rutschen gekommen und letztlich an einer Hauswand zum Stehen gekommen.

Er wollte den Schaden über seine Kaskoversicherung regulieren lassen, aber die Versicherung hustete ihm eins. Da die Straße ihm ja wohlbekannt sei, habe er grob fahrläßig gehandelt. Der Fall landete vor Gericht und das – man mag es kaum glauben – gab der Versicherung recht!

Kleiner Tipp: Demnächst, wenn eine Versicherung mal wieder zahlen soll, dann würde ich an ihrer Stelle die Zahlung verweigern mit dem Hinweis, daß der Betreffende ja in eine ihm unbekannte Straße eingebogen sei und demzufolge grob fahrläßig gehandelt habe, daß er die Straße ja nicht kennte und ergo hätte vorsichtig einbiegen müssen.

AG Hamburg, St. Georg 916 C 359/09

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