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Wer eine Reise storniert, weil sich im Reiseland eine Virus-Infektion ausbreitet, darf nicht auf seine Reiserücktrittsversicherung hoffen.
Im konkreten Fall hat das Amtsgericht München geurteilt, daß allein die Angst vor Gesundheitsgefahren und Panikmache keine ausreichende Begründung für einen Rücktritt vom Antritt der Reise sei.
Ein Ehepaar hatte eine Traumreise nach Mauritius gebucht. Als sich dort das Chikunguya-Virus ausbreitete, stornierte der Mann die Reise, schließlich hatten sie ja eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
AZ: 262 C 20636/06
Quelle: KSTA v. 9.5.2007