Archiv des Autors: womo

Umweltzonen und Madrid

Wer demnächst nach Madrid fahren möchte, dem empfiehlt der ADAC, sein Fahrzeug vor den „Stadtmauern“ abzustellen und anschließend auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Warum?

Weil es in Madrid für das Zentrum ab sofort eine permanente Umweltzone gibt, für die man eine Umweltplakette benötigt, die auf den Namen „Distintivo Ambiental“ hört. Das Dumme dabei, für Ausländer gibt es sie offenbar (noch) nicht zu kaufen.

Quelle: ksta 1./2.12.2018 Reisebeilage

Wintersperre Pässe

Der Winter kommt und die ersten Pässe sind gesperrt.

Der große St. Bernhard und der Col d’Agnel (Frankreich) sind anscheinend bereits zu.

In den Startlöchern zur Sperre stehen die Nockalmstraße (Österreich), der Gaviapass (Italien) und der Col de la Lombarde (Frankreich).

Und munter weiter geht es dann wohl mit der Großglocknerhochalpenstraße und dem Col du Galibier.

Quelle: ksta 3.11.2018

Rettungsgasse

Seit einiger Zeit ist das Thema Rettungsgasse in aller Munde. Man kann es auf Autobahnbrücken und vielen Fahrzeugen ablesen, wo die Rettungsgasse je nach Anzahl der Fahrspuren zu bilden ist – und zwar nicht erst, wenn alles steht, sondern tunlichst vorher.

Die Regel ist eigentlich ganz einfach:

Wer auf der linken Fahrspur fährt, drückt sich nach links, für alle anderen Spuren gilt: Nach rechts fahren.

Bei drei Spuren bildet sich die Gasse also rechts der ganz links befindlichen Spur.

Der Standstreifen ist übrigens kein Bestandteil der Fahrspuren und darf nur in absoluten Ausnahmefällen zum ausweichen genutzt werden, etwa wenn die Fahrspuren zu eng sind, um eine Rettungsgasse zu bilden.

In Tschechien gilt ab Oktober wie in Deutschland bei mehrspurigen Straßen (dazu zählen natürlich auch Autobahnen), die Rettungsgasse ist rechts von der am „linkesten“ befindlichen Spur zu bilden.

Alle Angaben nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit.

Auto ohne Haftpflicht

Bekanntlich muß ja jedes im Straßenverkehr verwendete Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung haben, ähnlich wie eine Krankenversicherung beim Menschen.

Was aber, wenn man sein Auto auf seinem Grundstück abstellt, in der Absicht es nicht mehr zu verwenden, aus welchen Gründen auch immer?

Auch in diesem Falle empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung dringendst, wie ein Frau in Portugal schmerzlich erfahren mußte. Zumindest, wenn das Auto fahrbereit ist.

Der Fall: Das Auto stand herum – ohne Versicherung – da kam es dem Sohnemann in den Sinn, mit zwei Freunden eine Spritztour zu machen – ohne Wissen, geschweige denn Erlaubnis seitens der Mutter.

Alle drei sind nun tot aufgrund eines Verkehrsunfalls. Den Hinterbliebenen der Opfer zahlte der Portugiesische Staat eine relativ hohe Entschädigung, welche er sich von der Frau zurückholen darf, so der Europäische Gerichtshof. Sie sei ihrer Pflicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung nicht nachgekommen.

Az.: C/80/17

Quelle: Finanztest 11/2018

Wer sein Wohnmobil abmeldet, z.B. über den Winter, der hat, soweit ich weiß, automatisch eine Ruheversicherung bei der Haftpflicht. Aber mit zeitlicher Begrenzung und außerdem Bedingungen wie abgeschlossenen Ausfahrt, etc, wenn ich mich recht erinnere. Man sollte sich also besser schlau machen, wenn man sein Fahrzeug längere Zeit einmottet.

Alternativ den Schlüssel ganz sicher verstecken und das Fahrzeug technisch so einrichten, daß es nicht mehr fahren kann. Damit sollte man dann auf der sicheren Seite sein, oder?

Geld abholen im EU-Ausland…

… und der geheimnisvolle Wechselkurs.

Ich glaube, wir hatten das schon mal. Wenn man im EU-Ausland Geld am Geldautomaten abholt, dann ist ein Euro eigentlich ein Euro, egal, ob in Deutschland oder in Österreich oder wie hier im speziellen Fall Italien.

Manchmal ist ein Euro aber nicht gleich ein Euro, weil der Wechselkurs einer Fremdwährung zugrunde gelegt wird. In diesem Fall das Britische Pfund, die haben ja bekanntlich keinen Euro. Könnte wahrscheinlich auch jede andere Währung sein, Hauptsache sie ist ungünstig für den Abheber und gut für die Bank bzw. den Automatenbetreiber.

Max Meier (* Name geändert) hat 400 Euro in Grosseto abgeholt, bei einem Geldautomaten der BNL (gehört zu BNP Paribas). Während des Vorgangs wurde laut Meier „ein Hinweis auf aktuelle ‚GBP Kurse'“ angezeigt, woraufhin dann brav 400 Euro ausgespuckt wurden.

Der anschließend ausgedruckte Beleg zeigt den Wechselkurs und die „Transaktionshöhe“ 374,81 GBP. Umgerechnet ergibt das dann eine Belastung in Höhe von 422 Euro, bei einer Auszahlung von 400 Euro. Wieviel die Abhebung dann gekostet hat, kann man leicht selbst erkennen…

Nach einigem erfolglosem Hin und Her hat sich Meier offenbar an Stiftung Warentest gewendet, mit deren Hilfe der Grund für diese hohe „Gebühr“ ermittelt wurde: Technisches Versagen, aha. Eine Erstattung wurde „in Aussicht“ gestellt.

Wem ähnliches widerfahren ist, kann sich an die Stiftung Warentest wenden: geldautomaten att stiftung strich warentest punkt de

Quelle Finanztest 11/2018

Magneti Marelli

Vor ein paar Jahren habe ich von einer defekten Autobatterie geschrieben, die auf den in meinen Augen recht lustigen Herstellernamen Magneti Marelli hörte.

Vor ein paar Jahren, das war dann genau vor etwa 3 1/2 jahren etwa. Nun weiß ich endlich, was dahinter steckt.

Nämlich zur Zeit noch eine Tochter(Zulieferer)firma von Fiat, von denen mein Dukato ist, das macht also Sinn. Eine Firma, die Fiat jetzt für gut 6 Milliarden Euro an einen japanischen Konkurrenten verkaufen möchte. Dadurch würde dann Calsonic Kansei, so heißen die Japaner, auf Platz sieben der Branchenhitliste aufsteigen, mit etwa 15 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Ob der Verkauf Sinn macht? Keine Ahnung, jedenfalls wäre das der erste große Handel, den der Nachfolger des langjährigen Chefs, Sergio Marchionne, tätigen würde. Ob der sich wohl im Grabe rumdrehen würde?

Quelle: KSTA 23.10.2018

Gardasee für schwindelfreie… II

Kaum ist der Radweg am Gardasee eröffnet, regt sich Kritik. Nichts für die Allgemeinheit sei da mit viel Geld geschaffen worden, sondern nur für die Touris. Umwelt schonen könne man damit nicht.

Sicher keine ganz falsche Ansicht, leider weiß ich nun gerade nicht, wo ich das gelesen habe, aber es fällt mir schon wieder ein.

Bad Münstereifel

Da bin ich ein Fan der Eifel und habe noch nie was über Bad Münstereifel geschrieben, was eine Schande.

Also in aller Kürze:

Bad Münstereifel ist ein gut erhaltener Ort mit vollständiger(?) Stadtmauer drumherum, es hat mehrere Schulen und eine Hochschule, wenn ich mich recht erinnere und einen ziemlichen Leerstand an Geschäften.

Bis es zum Outlet-Center (–>) – nach mehrjährigem K(r)ampf – wurde und mehr und mehr Ladenlokale eingegliedert wurden. Die Parkplatzmöglichkeiten wurden stark erweitert und es gibt ein Schwimmbad mit Außenbecken, ganzjährig offen.

Und der Bezug zum Wohnmobil? Es gibt direkt hinter dem Schwimmbad (das übrigens Eifelbad heißt (–>)) seit vielen Jahren einen Wohnmobilstellplatz für an die 20 Mobile mit Stromanschluß und einer (nicht (immer) frostfesten) Ver- und Entsorgungsstelle für Wasser, Abwasser und Chemietoilette.

Im Schwimmbad kann man während der Öffnungszeiten die Toiletten benutzen. Und man kann dort recht lecker und günstig essen, auch ohne dafür Eintritt fürs Schwimmbad zahlen zu müssen.

Weitere Fragen werden gerne beantwortet…

Statistiken: Campingplatzpreise

Der ADAC hat gerechnet und ermittelt, daß Übernachtungen auf Deutschlands Campingplätzen vergleichsweise niedrig sind. Die Standardfamilie (Vater, Mutter, Kind?) bezahlt im Durchschnitt knapp 29 Euro je Nacht.

In der Schweiz sind es etwa 48 Euro.

Und in Frankreich kann man sparen, indem man Preise vergleicht. Die Spanne beläuft sich hier von ca. 10 Euro bis zu mehr als 70 Euro.

Aber das gilt eigentlich ja überall. Glamping ist halt teurer als simples zelten.

Quelle: test 6/2018

Vermutlich der Alptraum eines jeden Wohnmobilvermieters

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß im Stand bald mehr kaputtgeht, als im Fahrbetrieb.

Sein Wohnmobil vermieten ist da sicherlich eine gute Sache, man selbst fährt ja in der Regel nicht ständig damit und so steht es mehr, als das es fährt.

Voraussetzung für die Vermietung seines Schätzchens ist natürlich ein gewisser Vertrauensbonus in den Mieter. Kaputt gehen kann immer was, aber dafür gibt es Versicherungen.

Was aber, wenn der Mieter das Fahrzeug entwendet und an den nächst besten weiterverkauft? Normalerweise gilt ja, Hehlerware muß an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden, wenn ich mich recht erinnere.

Bei Wohnmobilen gilt das aber anscheinend nicht. Der Käufer muß das eigentlich widerrechtlich erstandene Fahrzeug nicht wieder an den ursprünglichen Eigentümer herausgeben, so das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Selbst, wenn wichtige Dinge beim Kauf fehlen, nämlich der Zweitschlüssel, die Originalrechnung und der Preis eigentlich zu niedrig ist, Begründung hierfür war ein Notverkauf wegen eines angeblichen Umzugs nach Österreich. Und die fehlenden Sachen wollte der Verkäufer binnen drei Tagen nachliefern.

Was bleibt: Der Voreigentümer muß den Schaden beim Dieb einklagen.

Eigentlich gibt es für solche Fälle eine sogenannte Vertrauensschadenversicherung, jedoch hat die anbietende Gesellschaft ihr Angebot eingestellt… Vielleicht Zeit für die ganzen Vermieter, nach Alternativen zu suchen. Oder ist das mitversichert bei der Vermietagentur?

Az: 2 U 72/16

Quelle: ADAC Freizeit mobil (Beiheft in der Zeitung) 9/2018