Archiv der Kategorie: Reise Nachrichten

Mautprellern in Italien geht es an den Kragen

Wer in den Jahren 2009 bis 2011 absichtlich oder unabsichtlich auf Italiens Autobahnen ohne Maut zu bezahlen unterwegs war, der kann sich wohl jetzt auf Post eines Inkassobüros einstellen.

Wer zum Beispiel die Telepass-Spuren nutzte ohne entsprechende Anmeldung, der ist nun dran. Genauso wie die Kreditkartennutzer, die zwar eigentlich zahlen wollten, aber durch was auch immer nicht zahlen konnten.

Als Grundlage der Vollstreckung dient dann die längste theoretisch mögliche Strecke, die ab dem Mautposten möglich war.

Wer mittels Quittungen belegen kann, daß er kürzer unterwegs war, sollte auf alle Fälle Einspruch einlegen, so die Empfehlung der ADAC-Juristen. GGF. alle anderen auch?!

Quelle: ADAC Motorwelt 6/2013

Österreich und seine Pickerl

Wie der ADAC in seiner Maiausgabe schreibt, verstärken die Österreicher die Kontrollen bei der Vignettenüberwachung.

Acht mobile Kameras fotographieren jedes Fahrzeug, wobei die Windschutzscheibe hochauflösend abgelichtet wird.

Wer dann ohne Pickerl daher kommt, ist mit 120 Euro dabei. Wer dann immer noch nicht zahlt, dem drohen nach der automatisch erfolgten Anzeige 300 bis 3000 Euro.

Quelle: adac motorwelt 5/2013

Beliebte Reiseziele

Nach einer Umfrage eines Online-Reise-Vermittlers, an der gut 1700 Deutsche teilgenommen haben, liegt Spanien auf Platz eins der Beliebtheitsskala, abgeschlagen (36% zu 19%) liegt Italien auf Rang zwei und an dritter Stelle folgen Deutschland und die Türkei gleichauf.

Zwölf Prozent der Befragten haben noch keine Meinung. Da ist es natürlich hilfreich, einen fahrbaren Untersatz ala Wohnmobil immert bereit stehen zu haben 😉

Quelle: KSTA 17.04.2013

Vignette Schweiz

Preiserhöhung bei Vignetten bzw. Mautgebühren sind gang und gäbe, diesmal wird die Schweizer Vignette teurer und zwar, wie es scheint, ziemlich massiv.

Ab 2015, also noch etwas Zeit bis dahin, kostet die Vignette für die schweizerischen Autobahnen statt bisher 40 Franken dann derer 100, dafür soll es eine Zweimonatsvignette neu geben für 40 Euro.

Man rechnet wohl mit Mehreinnahmen von 300 Millionen Schweizer Franken.

Quelle: ADAC Motorwelt 4/2013

Frankreich und der Alkohol

In Frankreich wurde ja unlängst die Mitnehmpflicht von Alkoholtestern eingeführt. Nun scheint es ein Zurückmarsch, Marsch zu geben.

Wie es aus unbestätigten Quellen verlautet, soll das Innenministerium zurückgerudert sein.

Also keine Mitführpflicht mehr für Alkohltests in Fahrzeugen auf französischem Boden.

Allerdings kann es wohl sein, daß sich die Änderung noch nicht ins letzte Departement herumgesprochen hat. Wer also „ohne“ erwischt wird und zahlen muß, der sollte das nur unter Vorbehalt tun und sofort Rechtsmittel einlegen. (Für 11 Euro?!)

Quelle: ACE

Maut in Österreich

ist ab sofort höher.

Das Pickerl (autobahnvignette) für 10 Tage kostet statt bisher 8 Euro nun 8,30 Euro. Die Zweimonats-Vignette macht 24,20 Euro (vorher 23,40 Euro) und die Jahresvignette gibts für 80,60 Euro (vorher 77,80 Euro).

Wer mit falscher aufgeklebter oder gar keiner Vignette erwischt wird, zahlt 120 Euro. Wer diese Zahlung schuldig bleibt, darf dann mindestens 300 Euro berappen. Auch in Deutschland, denn die Behörden lassen auch in Deutschland kassieren, dank eines entsprechenden Abkommens.

Quelle: ADAC Motorwelt 01/2013

Mit dem Wohnmobil in Australien

Wer mit dem Wohnmobil durch Australien streifen möchte, der benötigt entweder einen internationalen Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung des vorhandenen deutschen Führerscheins.

Andernfalls könnte es passieren, daß er vom australischen Vermieter abgewiesen wird, das berichtet der ADAC in seiner Freizeit Mobil von 9/2012.

Den internationalen Führerschein erhält allerdings nur, wer einen aktuellen Führerschein in Scheckkartenformat sein eigen nennt. Wer noch den grauen Lappen oder die rosafarbene Version durch die Gegend kutschiert, der geht leer aus. Da heißt es dann erst Umtausch.

Teure Brote in Rom

Wer in Roms Altstadt em Stadtkern Hunger verspürt und sein Butterbrot auspackt, der sollte sich besser nicht erwischen lassen, das könnte sonst ziemlich teuer werden.

Vergangen Dienstag trat nämlich eine Verordnung in Kraft, die „zu lagern oder Notunterkünfte zu errichten oder anzuhalten um zu essen oder trinken“ unter Strafe stellt. Je nach Schwere des Vergehens sind bis zu 500 Euro fällig.

Ob das zum mitnehmen gekaufte Eis da auch drunter fällt oder ein Bonbon aus der Tasche? Und was ist mit dem Kind, das unter Hitze leidet?

Quelle: ksta 3.10.2012