Archiv der Kategorie: sicherheit

Skifahren in Italien

Wer sich in Italien auf die Bretter begibt, muß anscheinend ab sofort eine private Haftpflichtversicherung haben. Hat man keine, oder die falsche (s.u.), schließt man eine zusammen mit dem Skipaß ab.

Wer eine eigene hat, sollte darauf achten, daß sie auch das Skifahren und dabei entstehende Schäden an dritten abdeckt.

Wer keine hat, zahlt, wenn er oder sie erwischt wird, bis zu 150 Euronen.

Weiterhin ist nun für Minderjährige eine Helmpflicht vorgesehen bei rodeln oder snowboarden.

Und es gilt nüchtern zu sein, wie im Straßenverkehr gibt es eine Promillegrenze, die bei bei 0,5 liegt.

Verstöße hierbei sind deutlich teurer, ab 250 Euro geht’s los und endet bei 1000 Euros.

Quelle: ksta 26.02.2022

P.S. Eine private Haftpflicht ist sicherlich ein Muß (–>), denn die Schäden können unter Umständen shre teuer sein.

Neue Masche in Italien

In der Promobil 9/2021 berichtet eine Leserbriefschreiberin scheinbar vor Ort in Italien von einer neuen Masche, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Man kennt das ja schon, da hupt und blinkt einer wild auf der Autobahn oder Landstraße hinter einem, um nach dem Anhalten auf einen wie auch immer gearteten Defekt hinzuweisen, derweil man das Auto des arglosen Touristen leerräumt.

Der Fall, von dem hier berichtet werden soll, hat sich ungefähr so abgespielt:

Man fährt mit seinem Wohnmobil so vor sich hin (soeben vom Gardasee losgefahren Richtung Autobahn gen Modena), als es einen dumpfen Knall tut. Auf der Autobahn, dann wie gehabt, signalisiert ein Kleinwagen, weiß, mit schwarzen Außenspiegeln, das etwas nicht stimmt. Also trifft man sich an der nächsten Abfahrt.

Der Fahrer des Kleinwagens zeigt seinen defekten Spiegel und einen schwarzen Striemen am Wohnmobil, aha, da hat das Womo den Spiegel wohl touchiert. Man ahnt, was kommt: Der Geschädigte möchte den Schaden ersetzt haben und schaut gleich nach (Handy und Internet machens möglich), was der Spiegel denn so kostet: 329,95 Euronen, derweil die Wohnmobilisten noch überlegen, wie das ganze denn überhaupt passiert sein könnte.

Da man aber ja auf Zack ist (“schon aus Versicherungsgründen”), verlangt man nach der Polizei. Das paßt dem Kleinwagenfahrer aber wohl nicht so recht und versucht es mit Verhandeln. 100 Euro täten es auch.

Auch darauf lassen die Urlauber sich nicht ein, bestehen weiterhin auf der Polizei. Was die Diskussion beendet, der Fahrer des Kleinwagens meint, kein Problem – und ist weg.

Die Theorie dahinter: Mittels Gummigeschoß wurde auf das Womo geschossen, vom Straßenrand, so die Vermutung, was das Geräusch erklären würde und nachdem Stopp hinter der Ausfahrt wurde das Womo dann unauffällig mit dem schwarzen Strich versehen.

Was eine Idee – zumindest gewaltlos.

Zitat: Leserbriefschreiberin

Prima Klima im Auto

Die letzten Tage bzw. Wochen war es ja stellenweise recht heiß, ein Vorgeschmack auf den Klimawandel oder einfach nur Zufall? Egal.

HitzeWer bei solchen Temperaturen eine Klimaanlage hat, der ist natürlich klar im Vorteil. Besonders, wenn sie dann auch noch funktioniert. Aber welche Temperatur sollte man denn einstellen, damit man sich zwar wohlfühlt, aber nicht anschließend eine Erkältung davon trägt oder schlimmeres?

Ich selbst habe mal gelernt, etwa maximal 5 Grad unter der Außentemperatur sollte man einstellen, hilfreich dabei ist natürlich eine geregelte Klimaanlage. Und die Luft sollte nach vorne oben (sprich an die Frontscheibe) gerichtet werden, da die kalte Luft dann unter dem Dach hinweg wieder nach unten sinkt (die warme Luft steigt auf und die kalte sinkt ab, ob da kalte Luft schwerer, als Warme ist?). So ist man keinem direkten Luftzug ausgesetzt, was als nicht besonders dienlich der Gesundheit gilt.

Der ADAC hat zur richtigen Einstellung auch ein paar Tipps:

Bei einer Außentemperatur von 30 Grad Celsius empfiehlt der ADAC eine Innenraumluft von etwa 22-25 Grad Celsius. Wenn man ins Auto einsteigt, wird man erst einmal erschlagen von der Hitze innen drin, die leicht 50 Grad und mehr betragen kann. Dagegen hilft erst einmal alle Türen öffnen, damit die größte Stauhitze entweichen kann. Wenn man dann losfährt, ist es sinnvoll, die Fenster noch einige Zeit offen zu lassen. Stellt man die Klimaanlage parallel dazu noch auf Umluftbetrieb, hat man soweit alles richtig gemacht. Nach einer mehr oder weniger langen Wegstrecke kann man dann die Fenster schließen und den Umluftbetrieb auf Außenluft umstellen.

Noch mal zur Innentemperatur: Der ADAC schreibt, daß bereits 27 Grad für steigende Körpertemperatur und Pulsbeschleunigung sorgt, mit negativen Folgen für Konzentration und Reaktion, was gerade im heutigen Straßenverkehr, wo man überall gleichzeitig sein muß (Fußgänger queren gerne völlig ohne Regeln, dazu kommen Radler und e-Raser (Scooter, gerne zu zweit). Studien haben wohl gezeigt, daß bei Temperaturen um 35 Grad das Unfallrisiko um zwanzig Prozent steigt gegenüber Temperaturen um 25 Grad. Vergleichbar ist das wohl mit 0,5 Promille Alkohol im Blut.

Quelle: KSTA Wochenend-Ausgabe 26./27.06.2021

e-bikes

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, stellt es auch mal in der Sonne ab, kein Problem, zumindest kein vergleichbares zu einem Auto, welches in der Sonne brät, was man spätestens merkt, wenn man wieder einsteigt. Beim Fahrrad bekommt man höchstens einen heißen Allerwertesten.

Beim Fahrrad mit Akku stellt sich die Situation ganz anders dar. Die Akkus sind wohl ziemlich hitzeempfindlich und es drohen Schäden, die unter Umständen verheerende Auswirkungen haben können.

Vorzugsweise sollte man den Akku also entfernen, wenn man das schicke Radl nicht im Schatten abstellen kann. Desgleichen sind das schon erwähnte Auto und natürlich auch das heiße Wohnmobil keine guten Aufbewahrungsstätten für die Akkus.

Wenn die Akkus ‘größere Schrammen’ oder “dicke Backen” bekommen, oder noch schlimmer, es tritt bereits Flüssigkeit (Elektrolyte) aus, dann ist höchste Aufmerksamkeit geboten. Mit Handschuhen irgendwo ins Freie damit und sofern vorhanden, mit Sand abdecken, so ein Experte der Dekra. Was man dann anschließend damit macht, verrät er allerdings nicht.

Quelle: KSTA Magazin 15.06.2021

Auch beim Laden gilt, besser nicht unbeaufsichtigt, möchte ich meinen, wenn es einem nicht so gehen soll, wie jemandem vor einiger Zeit, der seinen E-Roller in der Wohnung geladen hat und das in einem Feuer endete. Das war zwar wohl was anderes, aber hier findet man auch was zum gruseln: Klick.

Was ich meinte, ist das hier: Klick, wobei der Akku anscheinend gar nicht geladen wurde, was die Sache eher nicht besser macht.

Sicherheitsgurt blockiert

Das Basisfahrzeug eines Womos ist ein Ducato und für einige Zeit machte der Beifahrergurt anscheinend Probleme. Er ließ sich zwar noch ausziehen, die Rückführung, also das wiederaufrollen, war aber irgendwie blockiert. Da half auch kein gutes Zureden.

Da sowieso irgendwann ein Werkstattbesuch anstand, sollte dort auch direkt nach dem Sicherheitsgurt geschaut werden.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs war der Gurt dann fein säuberlich über den Sitz drapiert, das Problem nicht gelöst.

Wegen Corona wurde aber nicht so richtig nachgehakt und der Gedanke lag nahe, das wurde wohl irgendwie vergessen.

Also hat man noch einmal selbst nachgeschaut und die Verkleidung abgebaut, sah alles ganz normal aus, aber kein Vor und kein Zurück. Dann noch mal an einer Stelle gerüttelt und Klick, funktioniert wieder einwandfrei.

Also alles wieder zusammenbauen und alles tuffisch und super.

Später dann fiel noch einmal ein Blick auf die Rechnung, da stand dann doch tatsächlich, “Gurt muß erneuert werden.” Na so was. Also hat man das doch nicht vergessen, jedoch nicht gelöst.

Der Hinweis an dieser Stelle: Das ist ein sicherheitsrelevantes Teil, Verwendung des Textes auf eigenes Risiko, keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit!

Campen mit dem Wohnmobil für Anfänger

Dethleffs bietet im Oktober (9.10.-12.10.2020) zum vierten mal eine besondere Veranstaltung, deren Ziel es ist, potentiellen Neueinsteigern in Sachen Wohnmobil die Scheu zu nehmen.

Fünfzehn “voll ausgestattete” werden dafür bereit gestellt und mit 479 Euro ist man dann dabei (zwei Personen je Fahrzeug), Rangieren, Parken, Fahren, Bordelektrik stehen ebenso auf dem Programm wie der Besuch im Museum, eine Werksführung bei Dethleffs in Isny im Allgäu, wo auch die Veranstaltung stattfindet. Für die Verpflegung ist gesorgt.

Anmeldung bis zum 31.07.2020 bei dethleffs.de.

Quelle: promobil 7/2020

GPS Tracker

Es gibt einige Original GPS-Tracker und viele Nachbauten. Die Steuerbefehle werden per SMS auf das jeweilige Gerät geschickt. Soweit so gut, oder auch schlecht, denn die Befehle unterscheiden sich oft in Kleinigkeiten.

Eine Auflistung der möglichen Befehle (leider nicht vollständig, forward zum Beispiel fehlt) gibt es hier: Klicki.

TÜV III

Solange es die Corona-Einschränkungen gibt und man es nicht zu TÜV schafft, innerhalb der Zwei-Monats-Frist, der kann sich nun bis zu vier Monate Zeit lassen, wurde im Radio verkündet – also natürlich ohne Gewähr.

TÜV ohne Gasprüfung II

Vor ein paar Monaten stand hier zu lesen, daß ab sofort der TÜV nicht mehr zwingend eine erfolgreiche Gasprüfung voraussetzt, um eine TÜV-Abnahme zu bekommen (TÜV ohne Gasprüfung).

Das scheint aber nicht ganz so zu sein, wie man in der Promobil 5/2020 nachlesen kann.

Da hat nämlich ein Leser besagter Zeitschrift beim TÜV Süd erfolglos eine Hauptuntersuchung ohne Gasplakette durchführen lassen wollen. Der TÜV weigerte sich, ohne Gasprüfung keine TÜV-Plakette.

Promobil hat nachgefragt, bei der DEKRA und beim TÜV (Nord/Süd). Tatsächlich scheint es so zu sein, daß da zweierlei Maß angelegt wird, der TÜV-Süd beharrt auf der Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-R122, die da nun besagt, zwingende Voraussetzung für den TÜV ist “die Verkehrssicherheit der Heizanlage” zu überprüfen. DEKRA und TÜV Nord dagegen halten sich an die Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums.

Irgendwie albern.

3.5-Tonner überladen…

… macht man sich dann als Klasse-B-Führerscheininhaber des Fahrens ohne gültige Erlaubnis schuldig?

Quatsch, oder? Anscheinend nicht, sonst wäre das nicht öfter mal Thema (zuletzt gelesen in Promobil 1/2020).

Es gilt, daß die Überladung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Denn die Führerscheinklasse richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§6 Fahrerlaubnisverordnung) und nicht nach dem, was die Waage anzeigt.

Wenn man in eine Kontrolle gerät und die sagen was anderes, dann Ruhe bewahren und auf den Paragraphen verweisen oder fragen Sie Ihren Anwalt oder …