bittasehr:
Geierwally alias Mönchsgeierdame Bernardus.
Quelle: ADAC motorwelt 7/8 2016
will heißen, Autos, die vor 1997 zugelassen worden sind, dürfen ab sofort nicht mehr die Innenstadt von Paris hineinfahren.
Wie es heißt, soll die Regelung 2020 dahingehend verschärft werden, daß Autos, die mehr als zehn Jahre auf dem Buckel haben, dann auch ausgegrenzt werden.
Irgendwie klingt das aber trotzdem nach Umwelt light, wenn man an die Plaketterei hierzulande denkt. Bin gespannt, wann die blaue Plakette kommt und mneine mühsam erkaufte grüne Plakette nicht mehr ernst genommen wird.
Quelle: ADAC motorwelt 7/8 2016
P.S. Anscheinend gibt es im Sommer ein ADAC motorwelt-Heft für zwei Monate, oder wie jetzt?
Eine zwei Meter hohe Flutwelle nach starken Gewittern hat einen Campingplatz in Lamalou-les-Bains überrollt. Dabei sind vier Camper und ein Passant gestorben.
Quelle: ksta 19.09.2014
Lange Schlangen kennt man von Italien, schneller gehts mit der Viacard, früher, heute auch mit Kreditkarten und drahtlos.
In Frankreich gibts auch ein System, mit dem man schneller durch die Schlagbäume kommt: Telepeage (mit ein paar Strichen über den es). Man muß sich registrieren bei den diversen Mautbetrieben mit seiner Bankverbindung, dann bekommt man ein Teil für die Windschutzscheibe und kann anschließend die entsprechenden Spuren benutzen.
Oder man fährt einfach über die mautfreien Straßen.
Quelle: ksta 21.05.2014
Ein Leserbriefschreiber schildert in der aktuellen Promobil 4/2014 von seinen Erlebnissen auf einem Übernachtungs(park)platz an einer Tankstelle in Sichtweite des zugehörigen Shops mit “heller Beleuchtung und regem Publikumsverkehr”.
Die Leute wurden wach, während ein Einbrecher offenbar in aller Seelenruhe die Schränke durchwühlte.
Zum Glück flüchtete der Mann, bevor der Leserbriefschreiber ihn packen konnte. Da hätte er bald wahrscheinlich den zweiten Fehler gemacht. Und möglicherweise seinen letzten.
Siehe auch: Tipps für die sichere Reise mit dem Wohnmobil
Immer wieder mal zur Erinnerung, diesmal in der ADAC Motorwelt 8/2013: Verkehrssünden im Ausland begangen, sind oftmals deutlich teurer als in Deutschland und vollstreckt wird ja seit einiger Zeit auch über die Landesgrenzen hinweg.
Das krasseste Beispiel findet man immer noch in Italien, wo zu viel Alkohol am Steuer (ab 1,5 Promille) zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führt mit anschließender Versteigerung.
Und wer in den Innenstädten das Parkgebot oder besser Verbot missachtet, der bekommt, wie im Fall eines Rombesuchers, Monate später die Quittung: 4 x 300 Euro für vier Bußgeldbescheide.
Wer in Frankreich zu schnell unterwegs ist, darf seinen Führerschein stante Pede abgeben.
usw. usw.
In Frankreich wurde ja unlängst die Mitnehmpflicht von Alkoholtestern eingeführt. Nun scheint es ein Zurückmarsch, Marsch zu geben.
Wie es aus unbestätigten Quellen verlautet, soll das Innenministerium zurückgerudert sein.
Also keine Mitführpflicht mehr für Alkohltests in Fahrzeugen auf französischem Boden.
Allerdings kann es wohl sein, daß sich die Änderung noch nicht ins letzte Departement herumgesprochen hat. Wer also “ohne” erwischt wird und zahlen muß, der sollte das nur unter Vorbehalt tun und sofort Rechtsmittel einlegen. (Für 11 Euro?!)
Quelle: ACE
Teilweise drakonische Strafen, teilweise unvorhersehbare Regeln.
Der ADAC hat eine kurze Zusammenstellung geliefert (Motorwelt 06/2012) aus der hier wiederum eine unvollständige Zusammenfassung gibt.
Wer zum Beispiel in Italien mit mindestens 1.5 Promille erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, gilt für alles, was mindestens zwei Räder und einen Motor hat, also auch für 150.000 Euro teure –> Wohnmobile).
Wer ohne Helm fährt, dem droht eine Sicherungsverwahrung fürs Moped.
Und beim parken immer schön auf die Schilder für die Straßenreinigung achten. Da ist immer der Tag angegeben, an dem man rechtzeitig das Weite suchen sollte, sonst gibt es eine Knolle. Die Polizei fährt nämlich oft voraus.
Wer in Griechenland an einem Halteverbotsschild parkt, der sollte auf die senkrechten Linien achten. Eine bedeutet, das Halteverbot gilt an ungeraden Tagen, zwei Linien entsprechend an geraden Tagen.
Das Bußgeld ist innerhalb von zehn Tagen zu berappen, sonst gibts automatisch Verdopplung.
In Österreich hat man ein besonders gutes Augenmaß und somit kann das geschulte Auge per scharfem Blick feststellen, ob ein Fahrzeug bis 30 kmh zu schnell war. Und wer keine Rettungsgasse bei Staus bildet, bzw. dieselbe behindert, für den wird es richtig teuer, bis zu gut 2000 Euro kann das kosten.
In Spanien kann man dagegen Geld sparen, wer sein Bußgeld innerhalb einer Frist von 15 Tagen begleicht, der bekommt Rabatt, 50 Prozent sogar.
In Frankreich nur noch mit Alkoholtester. Ist aber nicht so teuer.
In der Schweiz wird gnadenlos geblitzt, zum Beispiel rund um Basel, aber auch andernorts, sich an die Geschwindigkeitsregeln zu halten, könnte sich auszahlen. Und das Navigationsgerät besser nur an erlaubten Stellen montieren –> Navigationsgerät an der Frontscheibe in der Schweiz
Holland, wer in Holland innerorts mit 20 Stundenkilometern zu schnell erwischt wird, der darf knapp 180 Euronen im Land lassen. Besonderheit: Holland macht Ernst in Sachen eintreiben in Deutschland. Erst gibt es zwei Mahnungen, dann kommt die Vollstreckung via deutsche Behörden (Bundesamt für Justiz). Einziger Trost, es gibt keine Punkte für das Vergehen im Nachbarland. (Quelle: ADAC Motorwelt 07/2012)
Verschiedene Kostensätze nach Ländern, telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr
erweitert 29.06.2012, 09.07.2012
wie bereits berichtet (Frankreich, das Land der Alkoholtoten?), gilt ab Juli 2012 eine neue Regel in Frankreich:
Wer sich ans Steuer setzt, muß ab dem genannten Termin einen Alkoholtest mit an Board haben. Das kann ein ganz billiger (und vermutlich ziemlich untauglicher) aus dem Supermarkt sein.
Nach einer Übergangsfrist, die Ende Oktober ausläuft, zahlt man 11 Euro, wenn man von der Polizei ohne funktionsfähigen Alkoholtester erwischt wird.
Ob der bereits benutzte Einwegtester wohl ausreicht? Man kann ihn ja schließlich kurz vorher gebraucht haben?!
Frankreichurlauber ab Juli aufgepaßt!
Anscheinend haben die Franzosen ein noch gestörteres Verhältnis zum Auto fahren in Verbindung mit Alkohol, als die Deutschen.
So ist in Deutschland in gut 9 Prozent der tödlich ausgehenden Verkehrsunfällen Alkohol im Spiel, in Frankreich dagegen sind es gut 30 Prozent. Also mehr als dreimal soviele Tote durch Alkohol als in Deutschland.
Damit das nicht so bleibt, muß man ab Juli einen Alkohol-Schnelltester dabei haben. Wer ohne erwischt wird, muß ab November 11 Euro Bußgeld zahlen.
Ich habe auch so ein Ding, aber wirklich funktionieren tut das nicht. Das bestätigt auch der ADAC in einer kurzen Testreihe. Wer etwas getrunken hat, dem bescheinigen die Geräte meistenteils die magische 0,5, auch wenn man weniger getrunken hat oder sogar mehr. Wer also ein Glas getrunken hat, der weiß das auch, wenn er nicht vorher schon völlig … war. Ob das hilfreich ist gegen den fahrtechnisch bedingten Unfalltot?
Aufklärung tut da vielleicht eher not oder eben Kontrollen.
Quelle: ADAC Motorwelt 04/2012