… wer damit nichts anfangen kann, muß hier nicht mehr weiterlesen, für alle anderen aber, die noch einen solchen grauen Lappen haben und damit durch die Gegend fahren und dabei auch mal eine Grenze ins Ausland queren, gibts nachfolgend einen Tipp.
Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, alle Mitgliedsstaaten in der EU haben sich gemäß einer Richtlinie dazu verpflichtet, ausgestellte (gültige) Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.
Aber so manches mal haben die Grenzer oder auch sonstige Kontrollöre ein Problem mit diesen Uraltführerscheinen.
Hier nun also der Tipp, nämlich ein Dokument zum herunterladen, natürlich in der passenden Sprache, damit es mit dem Zöllner auch klappt.
Klicki. Artikel 1 (2) ist wohl der entscheidende Satz.
Möge es helfen.
Quelle: KSTA Wochenende 1./2.08.2020