Wenn ein Wohnwagen einen Hagelschaden erleidet und der Schaden nur aufgrund eines Gutachtens abgerechtet werden soll, dann steht es der Versicherung nicht zu, einen Abzug zu berechnen.
So hat das Landgericht Bremen entschieden. Im vorliegenden Fall sollten 50 Prozent zum Abzug kommen.
Az.: 6 O 1975/07
Quelle: Finanztest 7/2011