Was wir ja alle schon wissen, ist nun auch vor dem Bundesfinanzhof rechtens, die rückwirkende Erhöhung der KFZ-Steuer für Wohnmobile über 2,8 Tonnen.
Az. II R 44/09
Was wir ja alle schon wissen, ist nun auch vor dem Bundesfinanzhof rechtens, die rückwirkende Erhöhung der KFZ-Steuer für Wohnmobile über 2,8 Tonnen.
Az. II R 44/09
Wie bereits mehrfach geschrieben, klagt der ADAC seit längerem gegen die rückwirkend geänderte KFZ-Steuer für Wohnmobile.
Das Verfahren ist nun beim höchstmöglichen zuständigen Gericht angekommen, nämlich dem Bundesfinanzhof. Das ist dann die letzte Instanz, was hier gesprochen wird, gilt wohl.
Also, wer Einspruch eingelegt hat und zur Rückname aufgefordert ist, der kann sich auf II R 39/09 beim BFH berufen.
Quelle: ADAC
Und es geht weiter…
Der ADAC hatte (wie berichtet Wohnmobilsteuer) gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt, der nun stattgegeben wurde, wie die promobil in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2009) berichtet.
Es kann also weitergehen, wer vom Finanzamt aufgefordert wurde, den Einspruch zurückzunehmen, sollte dem eher nicht stattgeben, sondern im Gegenteil auf die Revision (AZ II R 29/09) verweisen und nicht nachgeben.
Neues zur rückwirkend geltenden geänderten Wohnmobilsteuer:
Wie der ADAC berichtet, läuft gegenwärtig die Revision zum vom ADAC unterstützten Musterverfahren in Sachen geänderter Wohnmobilsteuer.
Das Finanzgericht Niedersachsen hatte eine Klage abgewiesen, “da keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Besteuerung bestünden”. Gegen diese Entscheidung wurde erfolgreich Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof eingelegt (siehe: ADAC legt Beschwerde ein).
Der ADAC empfiehlt nun, sollte das Finanzamt aufforderen, den Einspruch gegen den Steuerbescheid zurückzunehmen, dieses nicht zu tun, sondern stattdessen auf das Revisionsverfahren hinzuweisen.
Aktenzeichen: abgewiesene Klage: AZ 14 K 209/07
Revisionsverfahren, welches gegenwärtig läuft: AZ II R 39(09 (BFH)
Quelle ADACmotorwelt 09/2009
Hatte gerade ein bisserl in den Suchmaschinen gewühlt und bin dabei über einen Link auf unser aller Bundesfinanzministerium gestolpert. Keine Ahnung, was mir der Text sagen will, aber vorenthalten möchte ich ihn auch nicht:
Zum 1. Juli 2009 gehen die Ertrags- und Verwaltungskompetenz für die Kfz-Steuer [Glossar] verfassungsrechtlich geregelt von den Ländern auf den Bund über.
Also noch mehr Kompetenzen zieht der Bund an sich. Bald brauchen wir die Länder nicht mehr, oder wie?
Zitat Bundesfinanzministerium vom 20.03.2009 25.03.2014: Link offenbar nicht mehr vorhanden
Wir haben ja schon verschiedentlich über die rückwirkende Steueränderung in Sachen Wohnmobil berichtet, auch über unseren Einspruch und einige Klagen, die wegen der Wohnmobilsteuer eingereicht wurden.
Nun steht in der ADAC vom letzten Monat, die ich aber gerad erst lese, daß das Niedersächsische Finanzgericht entschieden hat, daß die rückwirkende Besteuerung rechtmäßig sei.
Wenn wir mal ehrlich sind, wer hätte etwas anderes erwartet?
Der ADAC will nun beim Bundesfinanzhof Beschwerde einlegen.
Quelle: ADAC Motorwelt 02/2009
Neues zur geänderten KFZ-Steuer für Wohnmobile.
Wie berichtet, oder auch nicht, bin nicht so sicher, jedenfalls habe ich auch Einspruch gegen die rückwirkende höhere Besteuerung eingelegt.
Darauf kam glaube ich irgendwann ein blabla, daß das alles rechtens wär und ich sollte irgendwie reagieren, hab ich aber nicht.
Heute flattert nun ein Brief ins Haus vom Finanzamt, daß mein Einspruch ruht, weil ein Musterprozess anhängig ist.
Ob da noch Hoffnung ist?
Der Prozess wird vom FG Hannover unter dem Aktenzeichen AZ 14 K 209/07 geführt. Als Ruhegrund wird dann irgendein Paragraph genannt, der mir natürlich nichts sagt.
Aber anscheinend bleibt es spannend 😉
So, bei uns ist nun auch der neue Steuerbescheid eingetrudelt, ich blicke zwar noch nicht durch, aber immerhin gehört unser Fahrzeug zur neuen Gruppe Wohnmobile, das hat also schon mal geklappt. Aber was mit den Schadstoffstufen ist, keine Ahnung. Sinnigerweise ist der Bescheid natürlich im Urlaub gekommen, weshalb jetzt nur noch wenig Zeit ist, einen eventuellen Einspruch einzulegen.
Mehr Informationen gibt es hier: camperline
Voraussichtlich ab März werden die neuen Steuerbescheide für Wohnmobile veschickt, wodurch auf viele Wohnmobileigner höhere Kosten zukommen. Die Steuern werden nämlich nun nach Gewicht und Schadstoffklassen erhoben. Besonders übel dürfte dabei aufstoßen, daß die Steuern rückwirkend ab 1.01.2006 auf die neue Art ermittelt werden.
Weitere Informationen unter [link geht nicht mehr] http://www.adac.de/Wohnmobilsteuer
Quelle: ADAC Motorwelt 03/2007
Die KFZ-Steuer für Wohnmobile soll sich zukünftig nach dem Schadstoffausstoß und der zuläßigen Gesamtgewicht richten.
Vier Schadstoffklassen sollen es wohl werden, S1 bis S4. Ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen zuläßigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S4 wird bei 240 Euro pro Jahr liegen. Ein gleiches Wohnmobil ohne Schadstoffklassifizierung wird 480 Euro an Kraftfahrzeugsteuer kosten.
Quelle: KSTA v. 13.11.2006