Es gibt ja die Begriffe Montagsauto und auch manchmal Freitagsauto.
Gemeint sind damit besonders fehlerbehaftete Neufahrzeuge.
PKWs eigentlich, aber nun mußte sich auch ein Wohnmobileigner mit dem Begriff auseinandersetzen.
Er hatte sich ein Wohnmobil zum Preis von knapp 135.000 Euro geleistet und dann wohl etwas Ärger mit der Qualität:
Denn innerhalb von zwei Jahren bemängelte er 35 Fehler und wollte vom Kauf zurücktreten, wohl eben, weil er ein Montagsauto respektive Montagswohnmobil erstanden habe.
Der Prozeß vor dem Bundesgerichtshof bescheinigte ihm nun, von wegen. Denn die Kosten für die 35 Mängel beliefen sich wohl nur auf 5.500 Euro. Damit lägen die Kosten “im Bereich der Unerheblichkeit”.
Aha, so ist das also. Ich vermute mal, mitten im Urlaub ging zum Beispiel die Toilette kaputt, im letzten Winter versagte die Heizung, alles Kleinigkeiten, aber höchst ärgerlich im jeweiligen Fall.
Vielleicht hätte das hohe Gericht selbst mal testweise dergestalt Urlaub machen sollen. Oder sehe ich das falsch?!
Az. VIII ZR 140/12
Quelle: Finaztest 3/2013