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Augen Auf beim Reifenkauf

Obacht angesagt ist beim Reifenkauf für Wohnwagen, die mit Tempo Einhundert durch die Gegend brausen möchten.

Denn: Wer mit einem Gespann mit 100 Stundenkilometern fahren möchte, der muß Reifen am Wohnwagen montiert haben, die zum Zeitpunkt der Fahrt „jünger als sechs Jahre“ alt sind.

Normalerweise ja kein Problem, nun ist es aber wohl so, daß nach einem Krefelder Gerichtsurteil auch Reifen, die bereits drei Jahre alt sind, noch als Neureifen verkauft werden können, so sie denn ordnungsgemäß gelagert waren. Mal abgesehen davon, daß ich sowieso keine mehrere Jahre alte Reifen für Neu kaufen möchte, ist es für den Gespannfahrer doppelt ärgerlich, muß er dann doch nach drei Jahren schon wieder neue Reifen kaufen.

Ein Blick auf die DOT-Nummer der Reifen beim Einkauf lohnt sich also.

Wie man das Reifenalter ermittelt: Reifenalter ermitteln

Quelle: ADAC Freizeit mobil 9/2008
Das angesprochene Urteil: Ag Krefeld, Az. 82 C 460/02

AG Krefeld, Az. 82 C 460/02

Handy am Steuer

Wer sich in Italien mit dem Handy am Steuer erwischen läßt, der riskiert eine saftige Geldbuße. Davor warnt die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe, denn Italien hat die maximale Höhe der Geldbuße für Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt stark angehoben. So kann man nun mit bis zu 594 Euro dabeisein.

Zum verbotenen telefonieren gehört übrigens schon, wenn man das Telefon in die Hand nimmt, während der Motor läuft. Den Griff zum Handy an der roten Ampel sollte man also besser lassen. Selbstredend gehören Kurznachrichten lesen und schreiben auch zu den Tabudingen.

Manche Länder haben keine festen Sätze, da kann die Ordnungsmacht dann nach Ermessen entscheiden.

Übrigens in Deutschland ist man 40 Euro los und u.U. einen Punkt reicher in Flensburg.

Mal ganz von Strafen und anderen Schwierigkeiten abgesehen, ist das ganze wirklich gefährlich, also Finger weg während der Fahrt.

Quelle: Finanztest 9/2008

Radarfallen in Österreich

In Österreichs Gemeinden gibt es weniger Radarfallen. Immer mehr Gemeinden waren dazu übergegangen, private Unternehmen mit Radarmessungen zu beauftragen, da ihnen die polizeiliche Kontrollen wohl nicht genügten.

Dieser Praxis wurde nun ein Riegel vorgeschoben, zumindest bis neue Gesetze oder Regeln bzw. Vorgehensweisen eingeführt werden.

Mehr lesen

Ohne Sprit auf Österreichs Autobahnen kann teuer werden

Gewußt?

Wer in Österreich auf der Autobahn unterwegs ist, ohne ausreichend Benzin im Tank und deshalb stehen bleibt, riskiert eine Strafanzeige und ist mit 70 € dabei.

Da lohnt es sich, immer rechtzeitig zu tanken oder doch einen (gefüllten!) Reservekanister mitzuführen. Obwohl das ja mancherorts ebenfalls verboten ist. Ob das aber für Österreich auch gilt, weiß ich nun nicht…

Quelle: ADACmotorwelt 8/2008

Hohes Venn

Das Hohe Venn, deutsch-belgischer Nationalpark in der Eifel, hat eine neue Atraktion:

Ein neuer bewachter Strand, Venntastic Beach genannt, am Bütgenbacher See mit einem künstlichen Kletter-Eisberg lädt zu Spiel und Sport ein.

Für die mobilen gibt es einen Campingplatz auf der Anlage.

Mehr Informationen unter http://www.worriken.be

Das Hohe Venn besteht natürlich nicht nur aus Spiel, der Nationalpark bietet das

Hochmoor im belgischen „Hohe Venn“, Flüsse, Bäche und 15 Seen und Talsperren, die farbenprächtige Artenvielfalt in der Kalkeifel, weite und bewaldete Berghöhen der Hocheifel und die Ausläufer der Vulkaneifel. Mitten im Deutsch-Belgischen Naturpark liegt der Nationalpark Eifel, der einzige Nationalpark in Nordrhein-Westfalen.

(Zitat http://www.naturpark-hohesvenn-eifel.de/)

Der Campingplatz bietet 45 neue abgegrenzte Komfortplätze mit 100 m² Stellfläche sowie eigenen Anschlüssen für Strom, Frischwasser und Kanalisation.

Vollbeladen? Scheinwerfer regulieren!

Wer dieser Tage in Urlaub startet mit dem vierrädrigen Untersatz, der sollte nicht vergessen, daß durch die veränderten Gewichtsverhältnisse die Scheinwerfer gerne zu mehr oder minder gefährlichen Blendwaffen mutieren.

Da das Gepäck ja überwiegend in den Kofferraum verladen wird, geht der Wagen hinten runter und vorne entsprechend hoch.

Eine Möglichkeit, die Scheinwerfer passend einzustellen, wäre folgende:

Im Normalzustand, also unbeladen vor eine Wand stellen, zum Beispiel das Garagentor, dann Abblendlicht einschalten und den oberen Rand des Lichtkegels markieren, vorausgesetzt die Scheinwerfer sind vom letzten Lichttest noch korrekt justiert.

Dann das Gepäck einladen und den Vorgang wiederholen. Nur das man diesmal mit dem Stellrad die Scheinwerfer, die nun mehr oder weniger deutlich nach oben zeigen, wieder auf den markierten Bereich absenkt.

Wer eine Niveauregulierung hat, wie zum Beispiel die pneumatischen Citroen, ist fein raus…

Beim Wohnmobil ist das natürlich ähnlich, nur das sich das Gewicht besser verteilt, durch Wassertank, etc. aber eine Kontrolle kann hier auch nicht schaden.

Übrigens, im beladenen Zustand ist es auch Zeit, den Luftdruck zu prüfen. Er sollte ggf. höher sein, durch das zusätzliche Gewicht. Ein Blick in die Anleitung oder an die Türen kann helfen.

Reifenalter kontrollieren

Die Sommerferien liegen greifbar vor der Tür und so mancher packt sein Wohnmobil oder den Wohnwagen wieder aus…

Oftmals vergessen wird ob der ganzen Packerei ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, nämlich die Reifen.

Auf jeden Fall sollte man den Reifendruck kontrollieren. Denn Reifen verlieren über die Zeit an Luft. Und wenn es dann voll beladen losgeht, dann erhitzen sich die Reifen schon mal sehr stark und im schlimmsten Fall riskiert man einen geplatzten Reifen. Uns ist das zweimal passiert, beide Male um Glück ohne weitere Folgen. Lustig war nur, daß es fast immer an der gleichen Stelle der Strecke Richtung Italien war. Niemand hatte übrigens eine wirkliche Erklärung dafür. Den erforderlichen Reifendruck findet man übrigens im Boardbuch…

Was man gerne vergißt, Reifen altern auch, wenn sie nicht genutzt werden, sprich, das Fahrzeug bewegt wird, auf dem die Reifen stehen.

Sie altern durch die stehts gleiche Stelle, mit der sie Bodenkontakt haben und auch durch äußere Einflüße, wie Sonneneinstrahlung. Der Weichmacher verflüchtigt sich durch die UV-Strahlung, weswegen erfahrende Wohnwagenfahrer ihre Reifen wohl auch so gerne abdecken am Urlaubsort.

Der Auto und Reiseclub Deutschland sagt, daß Reifen von Gespannen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nicht älter als sechs Jahre alt sein dürfen.

Wie man das Alter der Reifen erkennt? An der sogenannten Dot-Nummer, die auf dem Reifen eingeprägt ist. Das ist eine vierstellige Nummer, deren ersten beiden Ziffern die Kalenderwoche bedeuten und die beiden letzten das Jahr der Produktion. 2506 würde dann bedeuten, in der 26. Woche des Jahres 2006.

Dreistellige Nummern gab es nur bis 1999, die sind dann auf jeden Fall zu alt und gehören ersetzt.

Tipp: Wer neue Reifen benötigt, der kann sich mittlerweile auch Online bedienen, Reifen günstig bestellen im Internet kann sich lohnen.

Unfall im Ausland

Urlaubszeit, die will man natürlich nicht mit dem Gedanken an einen Unfall im Ausland vergiften. Was aber, wenn es doch einmal knallt und der andere ist schuld?

Für diesen Fall hat der ADAC folgende Tipps parat:

Ist der Unfall innerhalb der EU passiert bzw. der Gegner stammt aus der EU, dann reicht es, die Kosten für den Schaden wieder zuhause geltend zu machen.

Wichtig ist das Kennzeichen und womöglich auch die Versicherung des anderen. Mit diesen Angaben ruft man beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer

0180 250 26

an und erfährt dann hoffentlich, wo man seinen Schaden zur Regulierung anmelden kann. Generell gilt das Recht am Unfallort. Was wohl auch Einfluß auf die Höhe der Schadenregulierung hat.

Eine gute Idee ist es vielleicht auch, wenn man Zeugen dabei hat und vielleicht auch einen Fotoapparat für alle Fälle griffbereit.

Quelle: ADACmotorwelt 6/2008 Siehe auch http://www.adac.de/auslandsunfall