Schlagwort-Archive: Recht

Obacht beim Womokauf

Der Fall kommt sicherlich nicht alle Tage vor, aber es passiert – wohl nicht nur beim Wohnmobil-Kauf, wie man sieht:

Da hat jemand ein schickes neues Wohnmobil bei einem Händler geordert – Marke und Typ sind jetzt nicht bekannt – und sein altes sollte bei eben dem Händler in Zahlung genommen werden – nur der Vollständigkeit halber: Typ und Marke ebenfalls nicht bekannt 😉

Eines schönen Tages machte sich der Mann nun auf den Weg zur Abholung seines neuen Wohnmobils und es kam zu einem Unfall, der so schwer war, daß der Mann wenig später verstarb.

Da die Ehefrau das neue Fahrzeug nicht stemmen konnte – finanziell gesehen – bat sie den Händler, den Kaufvertrag aufzuheben. Das machte der Händler wohl, bestand aber auf seiner Provision, die bei 6000 Euronen lag.

Die Frau hat diesen Betrag wohl auch nicht gezahlt, weswegen der Händler vor Gericht zog und auch recht bekam. Die Begründung: Eine Verkaufspauschale in Höhe von 15 Prozent, wie in den Verkaufsbedingungen ausgewiesen, steht dem Händler zu. Ein verbindlicher Verkaufsvertrag verpflichtet den Erben zum Schadenersatz.

OLG Hamm, Az.: 28 U 159/14

Quelle: test 11/2015

Ohne Tüv in Ungarn

Wer ohne Tüv nach Ungarn fährt, der riskiert ein Weiterfahrverbot und eine saftige Geldbuße.

So geschehen einem ADAC-Mitglied, bei dessen Fahrzeug der TÜV „gerade“ abgelaufen war, er es aber nicht mehr schaffte, vor dem Urlaub noch eine neue Plakette zu erstehen.

Die Polizei in Ungarn stoppte das Fahrzeug, montierte die Kennzeichen ab und kassierte ein ordentliches Entgeld.

Grundlage ist die Regel, daß bei abgelaufenem TÜV die Zulassung zum Straßenverkehr mit sofortiger Wirkung erlischt. Allerdings nur bei in Ungarn zugelassenen Fahrzeugen.

Da mußte dann ein Anwalt – vom ADAC vermittelt – die Sache richten.

– Das war die Werbung für den Club –

Quelle: ADAC Motorwelt 11/2014

Videokamera immer dabei

Von der Formel Eins und manchen Motorradfreaks kennt man das ja schon lange, das Filmen aus dem Cockpit (wahlweise Helm) heraus.

Durch die sinkenden Preise finden sich die Dinger nun auch immer mehr in normalen Fahrzeugen. Vornehmlich zur Beweissicherung nach Unfällen, vielleicht aber auch zur Jagd nach Klicks und Likes.

Die einschlägigen Datenschutzbeauftragten sind jedoch der Meinung, daß verstoße gegen Datenschutzgesetze und damit gegen geltendes Recht.

In Österreich kann das schon ziemlich teuer werden, bis zu 10.000 Euronen könnten fällig werden. Also besser nicht benutzen, solche Cams.

Quelle: ADAS Motorwelt 4/2014

Kroatien obacht

Wer in Kroatien Urlaub macht und dabei in den Städten falsch parkt, dem droht Post von einer Anwaltskanzlei in Deutschland.

Den Zahlungsaufforderungen sollte man nach ADAC-Anwalt Gstatter eher nicht nachgeben, da es sich wohl um eine „fingierte vertragliche Halterhaftung“ handelt, welche nicht zulässig sei.

Bei Mahnbescheiden dagegen muß man Widerspruch einlegen. Das sei aber noch nicht vorgekommen.

In jedem Fall lohnt es sich wahrscheinlich, den Anwalt seine Vertrauens zu befragen…

Quelle: ADAC Motorwelt 4/2014

Wohnwagen und Wohngeld?

Geht das? Einen Wohnwagen als „wechselnden Wohnsitz“ anmelden und dann Wohngeld kassieren?

Nein, das geht nicht, ist zumindest das Verwaltungsgericht Trier der Meinung. Begründung: Ein Wohnwagen ist nicht zur dauerhaften Benutzung gedacht und damit fehlt dann auch die „Wohnraumeigenschaft“, ohne die es kein Wohngeld gibt.

Wäre der Wohnwagen „ortsfest installiert“, vermutlich am besten auch mit stationärer Ver- und Entsorgung, dann sähe die Sache vielleicht anders aus, aber so gibt es leider kein Geld.

Verwaltungsgericht Trier, AZ: 2 K 1082/10

Quelle: ksta 8.04.2014

Ungarns E-Vignette schafft Probleme

In Ungarn gibt es eine elektronische Variante der Vignette.

Vor Antritt der Fahrt zahlt man seinen Wegezoll und läßt das KFZ-Kennzeichen registrieren.

Kontrolliert später wird dann auf Grund des gemeldeten Kennzeichens.

Nun kann es wohl passieren, daß das Kennzeichen falsch registriert wird, das Ergebnis sind dann Strafnachzahlungen, die offenbar beträchtlich sein können.

Kassiert wird im nachhinein per Inkassobüro.

Konsequenz daraus: Unbedingt das Kennzeichen auf dem Beleg überprüfen und im Fehlerfalle sofort monieren. Erstens, zweitens den Beleg wenigstens ein Jahr sicher verwahren. Somit kann man später vielleicht noch was herausreißen.

Quelle: ADAC Motorwelt 2/2014

Handy am Steuer?

Man kann es immer wieder in der Zeitung lesen: „Aus ungeklärter Ursache Auffahrunfall oder aus der Kurve oder Geraden geflogen“.

Die Polizei ist nun auf den Trichter gekommen, das Handy als Beweismittel zu konfiszieren.

Also nicht nur deswegen: Hände weg vom Handy am Steuer…

Bußgelder in Österreich

In Österreich wird die Schraube für Bußgelder angezogen.

Wer falsch parkt, begeht ein Organmandat (oder so ähnlich, (Park)verstöße, die sofort geahndet werden) und das verteuert sich von 36 Euro auf 90 Euro.

Bei Anonymverfügungen (durch automatische Überwachungssysteme) gibts statt 220 Euro nun 365 Euro auf die Mütze.

Wobei es in Östereich im Ermessen des Polizisten liegt, wie hoch das Knöllchen wird, je nach Schwere des Vergehens.

Quelle: ADAC Motorwelt 6/2013

Mautprellern in Italien geht es an den Kragen

Wer in den Jahren 2009 bis 2011 absichtlich oder unabsichtlich auf Italiens Autobahnen ohne Maut zu bezahlen unterwegs war, der kann sich wohl jetzt auf Post eines Inkassobüros einstellen.

Wer zum Beispiel die Telepass-Spuren nutzte ohne entsprechende Anmeldung, der ist nun dran. Genauso wie die Kreditkartennutzer, die zwar eigentlich zahlen wollten, aber durch was auch immer nicht zahlen konnten.

Als Grundlage der Vollstreckung dient dann die längste theoretisch mögliche Strecke, die ab dem Mautposten möglich war.

Wer mittels Quittungen belegen kann, daß er kürzer unterwegs war, sollte auf alle Fälle Einspruch einlegen, so die Empfehlung der ADAC-Juristen. GGF. alle anderen auch?!

Quelle: ADAC Motorwelt 6/2013

Achtung, Rote Kennzeichen-Nutzer

Das ist mal wieder ein Kandidat für: wie gelingt es Versicherungen, sich aus der Affäre zu ziehen…

Der Fall: Eine Frau hatte offenbar einen Brandschaden an ihrem Wohnanhänger (vermutlich ist da ein Wohnwagen gemeint), versichert war das Gespann (oder der Wohnwagen?) mit einer Roten Nummer.

Allerdings hat sie die Rote Nummer wohl nicht ordnungsgemäß am vorgesehenen Ort angebracht, sondern vermutlich wie oft üblich hinter die Windschutzscheibe (oder auch eine Plastikscheibe) gelegt.

Das wird dann der Grund gewesen sein, warum der Wohnanhänger in Brand geriet. Jedenfalls weigerte sich die Versicherung daraufhin, den Brandschaden zu bezahlen. Die Frau klagte und die Versicherung bekam Recht.

Eigentlich unglaublich, aber hier ist das Urteil:

Oberlandesgericht Koblenz AZ: 10 U 1258/10

Quelle: KSTA 18.01.2012

P.S. Genaueres geht aus dem Artikel nicht hervor. Mal ins Urteil sehen…