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Italien und der Mopedfahrer

sind unter Umständen eine teure Angelegenheit … für den Mopedfahrer.

Wer ohne Helm oder Freihändig mit dem Motorrad unterwegs ist und seien es nur ein paar Meter, für den wird es teuer, wenn er von der Polizei dabei ertappt wird.

Bis zu gut 300 Euro kostet der Spaß und das Motorrad wird für 60 Tage einkassiert, im Wiederholungsfall (innerhalb von zwei Jahren) für 90 Tage.

Wer nun einen Helm trägt und sich auf der sicheren Seite wähnt, der könnte auch dran glauben, wenn nämlich kein ECE-Genehmigung am Helm pappt. Das wird dann nicht ganz so teuer, schnelles – zu schnelles fahren dagegen sehr – bis zu über 3000 Euro nämlich.

Aber immer noch besser als gleich das ganze Fahrzeug zu konfiszieren: Alkohol am Steuer – Wohnmobil weg.

Gefunden in der ADAC Motorwelt Ausgabe 8/2011

Obacht beim Kauf von gebrauchten Mobilen…

… und anderen Fahrzeugen und vermutlich auch anderem Zeugs.

Eine Frau hatte ein Wohnmobil für 24.000 Euro gekauft, auf einem Rastplatz wurde die Übergabe durchgeführt, Geld gegen Wohnmobil samt Kaufvertrag.

Soweit so gut, mal abgesehen davon, daß es sich bei dem Verkäufer um einen vermeintlichen Polizisten mit Rechtsschreibschwäche handelte.

Verkauft wurde so ein Wohnmobil mit “FAhRAD-TREGER” für “Fierundzwanziegtausend” Euro (oder so ähnlich).

Im Nachhinein stellte sich heraus, daß das Wohnmobil gestohlen war und da die Dame das Fahrzeug nicht herausgeben wollte (kann man Diebesgut nicht sowieso nicht behalten?), kam es zum Brozeß.

Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte nun wie folgt:

Allein schon aufgrund der Rechtschreibschwäche hätte die Frau merken müssen, daß es sich beim Verkäufer kaum um einen Staatsdiener hätte handeln können.

Was lernen wir daraus? Legastheniker können keine Polizisten werden.

AZ: 5 U 883/10

Quelle KSTA v. 22.02.2011

Bußgelder in Italien II

Wie schon berichtet (hohe Sanktionen für rechtswidriges Verhalten auf Italiens Straßen), langt man in Italien seit einiger Zeit gut zu, wer sich erwischen läßt, bei mehr oder weniger bösen Taten im Autoverkehr.

Nun wurde wohl noch mal an der Geldschraube gedreht. Die Vorfahrt nicht zu gewähren, bringt ab 159 Euro, wer höchstens 40 kmh zu schnell ist, berappt zwischen 39 Euro und 639 Euro.

Den Gurt zu vergessen, gibt eine Erinnerung in Höhe von 80 Euro bis 318 Euro und falsch parken 39 Euro bis 318 Euro.

Standardmäßig kommt wohl immer der niedrige Betrag zum Zug, nur wenn man nicht innerhalb des Zahlungszieles berappt, wird es teurer.

So steht es in der ADAC Motorwelt 2/2011

Bußgelder in Italien

Ich weiß im Moment nicht, ob ich es schon geschrieben habe, aber die Regierung in Italien hat zum August hin den Bußgeldkatalog angezogen.

Will heißen, daß zum Beispiel ein Laufen lassen des Motors im Stehen (auch vor der Ampel?) ab 200 Euro für den Staat einbringt.

Daß Alkohol am Steuer ziemlich hart bestraft wird, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, aber für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: Alkohol und das Wohnmobil in Italien. Ab 0,5 Promille drohen bis zu 2000 Euro. Ab 1,5 Promille …siehe oben…

In Italien war es seit je her üblich, daß man an Zebrastreifen als Fußgänger nur rüberkommt, wenn man einfach beherzt geht (immer bereit zum rettenden Rücksprung ans sichere Ufer), die Autofahrer halten dann stehts brav an. Aber das war halt eine freiwillige Leistung. Nun muß man anhalten, andernfalls gibts eine Spende an den Staat nicht unter 150 Euro.

An Tempolimits sollte man sich auch besser halten, ab 41 km/h zu schnell macht 500 bis 2000 Euro, ab 61 km/h sinds dann schon 779 bis 3119 Euro. Was für krumme Beträge?!

Quelle: Adac Motorwelt 9/2010

Alkohol in Italien und woanders

Da sitze ich eines Tages in Italien mit Einheimischen zusammen und es steht auch Bier auf dem Tisch. Da ich an dem Tag noch fahren muß, stelle ich die Frage, wie das denn mit dem Alkohol am Steuer aussehe.

Großes Schweigen bzw. Stirnrunzeln in der Runde. Irgendwie weiß keiner der Anwesenden so recht Bescheid. Aber bestimmt könne man ein Bier trinken. Mache ich dann auch…

Aber da Vorsicht ja bekanntlich besser ist, an dieser Stelle die Aufklärung für Italien: Italien hält es wie Deutschland; 0,5 Promille sind erlaubt.

Da in der Mai-Promobilausgabe gerade passend eine Tabelle ist, nachfolgend für einige Länder die Promillegrenzen.

Folgende Länder haben die gleiche Promillegrenze wie Deutschland:

Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien

Die frühere Grenze von 0,8 (in Deutschland) gilt noch für Großbritannien und Irland.

In Norwegen, Schweden und Polen gilt 0,2 Promille.

Länder mit Null Alkohol am Steuer sind u.a. Estland, Rumänien, die Slowakei, Tschechien und Ungarn. Bevorzugt also (ehemalige) Ostblockländer.

Dann gibt es noch ein paar Länder mit Grenzwerten von 0,3 bzw. 0,4 Promille.

Diese Auflistung ist natürlich nicht vollständig und ohne Gewähr!

Quelle promobil 05/2010

Achtung im Ausland

Mitte Januar hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der zukünftig das Eintreiben von Knöllchen, die im Ausland “eingefahren” wurden, zum Thema hat.

Wer mit wenigstens 70 Euro dabei ist, der kann zukünftig nicht mehr damit rechnen, davon zu kommen.

Wann der Entwurf zum Gesetz wird, steht allerdings noch in den Sternen.

Quelle: KSTA 2.2.2010

Gasflaschen im fahrenden Wohnmobil

Es scheint so zu sein, daß ab und an bei Kontrollen bemängelt wird, daß die angeschlossene Gasflasche angeschlossen ist, also kein rotes Käppchen trägt.

Wie der ADAC schreibt, gibt es da keine gesetzliche Vorschrift, diesbezügliche Beanstandungen entbehren also jeglicher Grundlage. Vorausgesetzt natürlich, die Gasanlage entspricht den gesetzlichen Anforderungen und die Gasprüfungsplakette ist noch nicht abgelaufen.

Die Reserveflasche dagegen muß mit der Verschlußmutter versehen sein und das Käppchen tragen.

Aber das sollte man ja sowieso immer so machen, oder? Für alle Fälle. Und ganz auf Nummer sicher gehende Wohnmobilisten klemmen die Gasflasche auch während der Fahrt ab, obwohl dann natürlich wieder zweimal mehr am Schlauch gewackelt werden muß.

Quelle: ADAC Freizeit Mobil 1/2010

Dolles Gerichtsurteil

Und wieder haben die Versicherungen einen Dreh gefunden, sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Der Fall:

Ein Fahrer war mit seinem PKW (wahlweise natürlich auch ein Wohnmobil) in seine Heimatstraße eingebogen und dort auf (schnee)glatter Straße ins Rutschen gekommen und letztlich an einer Hauswand zum Stehen gekommen.

Er wollte den Schaden über seine Kaskoversicherung regulieren lassen, aber die Versicherung hustete ihm eins. Da die Straße ihm ja wohlbekannt sei, habe er grob fahrläßig gehandelt. Der Fall landete vor Gericht und das – man mag es kaum glauben – gab der Versicherung recht!

Kleiner Tipp: Demnächst, wenn eine Versicherung mal wieder zahlen soll, dann würde ich an ihrer Stelle die Zahlung verweigern mit dem Hinweis, daß der Betreffende ja in eine ihm unbekannte Straße eingebogen sei und demzufolge grob fahrläßig gehandelt habe, daß er die Straße ja nicht kennte und ergo hätte vorsichtig einbiegen müssen.

AG Hamburg, St. Georg 916 C 359/09

Sicher durch die Vorschriften im Ausland

Wer viel im Ausland unterwegs ist, der verliert schon mal den Überblick, was man wo wieviel darf (zu schnell fahren, wieviel trinken, etc.).

Eine Übersicht aller EU-Länder findet sich unter diesem Link:

http://ec.europa.eu/transport/road_safety/observatory/traffic_rules_ctry_en.htm

Man, was kompliziert.

In Deutsch gibt es den Kram leider (noch?) nicht.