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Reisepass für Tunesien

Bisher konnten Deutsche ohne Reisepass in Tunesien Urlaub machen, das ist ab Januar 2025 nicht mehr möglich.

Dann benötigen alle Deutschen generell einen Reisepass für ihren Urlaub in Tunesien.

Bisher reichte der Personalausweis, in Verbindung mit der Bestätigen der Hotelbuchung sowie einem Rückreiseticket für Pauschaltouristen.

Soweit das tunesische Reiseverkehrsamt.

Quelle: KSTA, 20.07.2024, Reisen & Urlaub

England wird kostenpflichtig

England verlangt demnächst von allen Besuchern eine elektronische Einreisegenehmigung. Die Gebühr dafür beläuft sich auf zehn Pfund.

Katar macht den Anfang Mitte November 2023, danach werden schrittweise weitere Länder anmeldepflichtig. Wann Deutschland soweit ist, ist aber anscheinend noch nicht bekannt.

Anmelden tun tut man sich unter www.gov.uk, dann wartet man auf den Bescheid: Darf rein, darf nicht rein…

Quelle: ksta 1./2.07.2023

Kostbarer Sand

Sand wird knapp, dem Bauboom in vielen Ländern sei es gedankt.

Aber auch an Küsten kann das zum Problem werden. Anders ist es wohl nicht zu erklären, daß auf Sardinien das mitnehmen von Sand als Souvenier unter hohen Strafen steht. Bis zu 3000 Euro kann das kosten, seinem Hobby zu frönen.

Damit das auch jeder versteht, gibt es bereits auf einigen Stränden Schilder, auf denen zu lesen ist:

“Vietato rubare la sabbia” zu Deutsch wörtlich etwa: Verboten zu stehlen den Sand.

Offenbar nehmen Touristen jedes Jahr tonnenweise Sand, Steine sowie Muscheln mit. Mache ich auch, ich gestehe. Aber auf Sardinien war ich nnoch nicht, Glück gehabt.

Quelle: ksta 8.8.18, der Tag an dem es viele Hochzeiten gibt 😉

P.S. An anderen Gestaden kommt jedes Jahr Sand(Strand) hinzu, da dürfte das dann kein Problem sein.

Rauchen in Österreich

In Österreich wurde ja kürzlich das Rauchen in Gaststätten wieder erlaubt, zur Freude aller Raucher und zum Leidwesen von allen Nichtrauchern.

Für Kinder soll es dagegen ab 1. Mai bessere Luft geben, zumindest im Auto.

Denn ab diesem Termin gilt ein Rauchverbot für Fahrten im Auto, zumindest sobald Minderjährige mit an Bord sind. Wer dagegen verstößt, ist mit einer ziemlich happigen Strafe von bis zu eintausend Euronen dabei.

Quelle: KSTA 11.04.2018

Schweden und das Mobiltelefon im Auto

Anscheinend war Schweden bis Ende Januar das einzige Land in Europa, wo das Telefonieren mit den Handy in der Hand am Steuer (während der Fahrt) noch erlaubt war.

Damit ist nun offensichtlich Schluß, ab 1.02.2018, also ab sofort, steht das Nutzen des Telefons während der Fahrt unter Strafe. 160 Euro ist man los, wenn man beim simsen oder telefonieren erwischt wird.

Aber auch ohne Strafe sollte jedem klar sein, daß das kleine Ding massiv ablenkt. Nicht umsonst liest man immer wieder, daß Fahrzeuge bei gerader Straße gegen den einzigen Baum fahren, der in der Nähe ist. Und die Polizei stellt mittlerweile die Handies sicher, zwecks Prüfung desselben auf Nutzung. Habe ich zunmindest gelesen.

Quelle: promobil 4/2018

Wenn man in die Ferne reist,

sollte man sich an die Regeln des jeweiligen Gastlandes halten, sonst kann das teueer werden oder mit Gefängnis enden.

Diesen Satz oder so ähnlich haben wir schon öfters geschrieben, hier nun eine Aktualisierung:

Nackte Haut (zwischen Hals und Bauch 😉 ) zeigen oder öffentliches Umziehen beim bzw. zum Baden kommt in Brasilien gar nicht gut, Festnahmen und Gerichtsverfahren drohen da.

Hongkong ist da nicht ganz so rigosros, wer sich zu freizügig präsentiert, kassiert eine Geldbuße.

Auf den Malediven ist man ja meist abgeschottet in irgendwelchen Resorts, da kann man vermutlich mehr riskieren, nicht aber außerhalb der Turigegenden. Da hält man sich in den muslimisch bevölkerten Gegenden besser an die üblichen Regeln, also Schulter und Knie bedecken. Bikini ist ebenfalls tabu.

Vereinigte Arabische Emirate, Iran, weitere muslimische Länder, Verhaftungen scheinen vorzukommen, wenn man nicht angemessen gekleidet ist. Zärtlichkeiten austauschen in der Öffentlichkeit geht gar nicht. Ob da auch Händchen halten zuzählt?

Es drohen jede Menge Strafen bis zur Prügelstrafe!

Homosexualität oder nichtehelicher Geschlechtsverkehr, siehe oben.

In Indien, Indoesien, Uganda sieht man schwule Urlauber auch gar nicht gerne, Freiheitsstrafen (lebenslang) oder Todesstrafe drohen da.

Und dann die Mitbringsel, was dem einen nur ein Stein ist, ist dem anderen ein wertvolles Kulturgut.

In Russland darf man nix ausführen, was vor 1945 angesiedelt ist, da zählen auch Münzen oder Geldscheine zu. Geldstrafen und mehrjähriger Gefängnisaufenthalt drohen.

Türkei kennt man schon, da drohen auch bis zu zehn Jahre Knast. Wenn man dann noch ein Menschenrechtler ist, wird man wahrscheinlich standrechtlich erschossen.

Geschützte Pflanzen sollte man nie pflücken, generell, in Brasilien und Mexiko drohen da wiederum Gefängnisstrafen.

Fotografieren ist natürlich auch manchmal ein Thema, militärische Dinge sollten immer tabu sein, kennt man, aber auch Demonstrationen ablichten läßt man besser, zum Beispiel im Iran. Da ist dann die Kamera weg bzw. die Ausreise verboten.

Respekt vor vor religiösen Objekten sollte selbstverständlich sein, wer sich in Sri Lanka so präsentiert, wird schon mal mit Straflager für sechs Monate bestraft, so einer gruppe Franzosen widerfahren.

Majestätsbeleidigung in Thailand: Bis zu 15 Jahre Knast.

Man kennt das auch von Geldscheinen, wenn man da dem Herrscher einen Bart malt, hat man schon verloren.

Quelle/Zitate ksta 13.09.2017

Mit dem Wohnwagen ins Ausland…

…kann teuer werden, wenn der Anhänger bzw. der Wohnwagen nicht richtig den jeweiligen Gesetzen nach gesichert ist.

Die Rede ist nicht von der Anhängekupplung, sondern von einem zusätzlichen Sicherungsseil. Das Seil soll wohl dafür sorgen, daß die Bremse anzieht, sollte sich der Anhänger einmal lösen, was wir ja alle nicht hoffen wollen. Aber für den Fall der Fälle…

In Deutschland müssen Anhänger über “750 kg Gewicht mit Auflaufbremse” mit einem Sicherungsseil gesichert werden. Das Stahlseil sollte durch eine “Öse/Bohrung” an der Kupplung befestigt werden. Ist das nicht machbar, reicht es auch, das Seil in einer Schlaufe darüber zu legen.

In der Schweiz sowie in Holland gelten andere Bedingungen; hier gibt es keine gewichtsabhängigen Regeln, ausnahmslos alle Anhänger sind mit dem Zugfahrzeug durch ein Seil zu sichern – und eine einfache Schleife über die Kupplung ist ebenfalls nicht gestattet, einzig die “Öse/Spezialöffnung” ist rechtens. Empfindliche Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlung.

In Österreich dagegen reicht das über die Kupplung legen aus, aber ebenfalls für alle Anhänger.

Siehe auch mit dem Anhänger ins Ausland.

Quelle/Zitate ADAC/freizeit mobil 9/2017

Handyverbot am Steuer in Italien

Wer in Italien als Fahrer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, also ohne Freisprechanlage, der muß mit relativ saftigen Geldstrafen rechnen, bis zu 646 Euronen nämlich.

Das war schon länger so, neu ist ab Januar 2017 auch der mögliche Führerscheinentzug von bis zu 2 Monaten. Bei einem Unfall mit Handy am Ohr, kann das Handy auch eingezogen werden.

Wer seinen Führerschein abgeben muß, tut gut daran, einen Ersatzfahrer dabei zu haben, zumindest auf italienischem Staatsgebiet, in Deutschland darf er sich dann wieder selbst ans Steuer setzen, der Souveränität sei es gedankt.

Wie der Führerschein allerdings wieder in die Hand des Besitzers kommt, wurde er doch eingezogen, keine Ahnung.

Und ob das Tippen auf dem Handy ebenfalls verboten ist, oder nur das telefonieren, k.a.

Quelle: KSTA 21.12.2016

Dashcams

Aktuell hat eine Diskussion stattgefunden zu den sogenannten Dashcams, Kameras, die irgendwo an der Autofront montiert sind und fröhlich alles filmen, was ihnen während der Fahrt so vor die Optik kommt.

In Deutschland darf das so entstandene Material wohl nicht bei einem Unfall verwendet werden (bin mir da aber nicht sicher), auf alle Fälle ist die Sache datenschutztechnisch bedenklich.

In Belgien, Luxemburg, Österreich und Portugal ist die Sache aber gleich ganz verboten: Nutzung nicht erlaubt! Ob sie aber montiert bleiben darf, die Kamera, müßte man noch herausfinden.

Quelle: test 5/2014

Besser nicht allzuvielzuschnell in der Schweiz

In der Schweiz gibt es wohl seit neuestem den “Rasertatbestand”. Will heißen, wer es übertreibt, landet im Gefängnis für bis zu vier Jahre und sein Fahrzeug ist er auch gleich los.

Raser ist man, wenn man auf der Autobahn wenigstens 80 km/h zu fix ist, außerorts sind es 60 km/h und innerorts 50 km/h, in Tempo-dreißig-Zonen 40 km/h.

Wer nach der Raserei noch aus dem Land kommt, hat erst mal Glück, aber bei der Wiedereinreise wird es dann eng.

Quelle: ADAC Motorwelt 9/2014