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Winterreifen

und Ganzjahresreifen in Italien.

Seit letztem Jahr gilt in Italien wohl eine spezielle Regelung in den Sommermonaten (15.05.-14.10.).

Wer sich nicht an die Regeln hält, darf bis zu 1682 Euro laut ADAC Freizeit mobil 9/2014 zahlen.

Mehr dazu in diversen Foren und auch beim ADAC.

Ich war in Italien mit meinen Agilis Reifen, ob das nun rechtens war oder nicht, keine Ahnung.

Italien und seine Anti-Mafia-Gesetze

Wer kürzlich in Italien war, wird es wahrscheinlich schon wissen:

Wer auf Einkaufstour geht in Bella Italia, der darf Beträge über 999,99 nur noch mit Kreditkarte bezahlen. Bargeld wird dann nicht mehr akzeptiert. Allerdings gilt das nur für Europäer. Wer nicht zum elitären Kreis der EU zählt, darf bis zu 14.999,99 Euro auf den Tresen legen.

Das dient dann der Anti-Geldwäsche und Anti-Steuerhinterziehung, so sagt die Regierung. Ist also nicht gegen die Mafia gerichtet, aber beim ersten Lesen kam mir sofort der Gedanke.

Quelle: ADAC Motorwelt 7/2013

Verkehrsregeln im Ausland

Teilweise drakonische Strafen, teilweise unvorhersehbare Regeln.

Der ADAC hat eine kurze Zusammenstellung geliefert (Motorwelt 06/2012) aus der hier wiederum eine unvollständige Zusammenfassung gibt.

Wer zum Beispiel in Italien mit mindestens 1.5 Promille erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, gilt für alles, was mindestens zwei Räder und einen Motor hat, also auch für 150.000 Euro teure –> Wohnmobile).

Wer ohne Helm fährt, dem droht eine Sicherungsverwahrung fürs Moped.

Und beim parken immer schön auf die Schilder für die Straßenreinigung achten. Da ist immer der Tag angegeben, an dem man rechtzeitig das Weite suchen sollte, sonst gibt es eine Knolle. Die Polizei fährt nämlich oft voraus.

Wer in Griechenland an einem Halteverbotsschild parkt, der sollte auf die senkrechten Linien achten. Eine bedeutet, das Halteverbot gilt an ungeraden Tagen, zwei Linien entsprechend an geraden Tagen.
Das Bußgeld ist innerhalb von zehn Tagen zu berappen, sonst gibts automatisch Verdopplung.

In Österreich hat man ein besonders gutes Augenmaß und somit kann das geschulte Auge per scharfem Blick feststellen, ob ein Fahrzeug bis 30 kmh zu schnell war. Und wer keine Rettungsgasse bei Staus bildet, bzw. dieselbe behindert, für den wird es richtig teuer, bis zu gut 2000 Euro kann das kosten.

In Spanien kann man dagegen Geld sparen, wer sein Bußgeld innerhalb einer Frist von 15 Tagen begleicht, der bekommt Rabatt, 50 Prozent sogar.

In Frankreich nur noch mit Alkoholtester. Ist aber nicht so teuer.

In der Schweiz wird gnadenlos geblitzt, zum Beispiel rund um Basel, aber auch andernorts, sich an die Geschwindigkeitsregeln zu halten, könnte sich auszahlen. Und das Navigationsgerät besser nur an erlaubten Stellen montieren –> Navigationsgerät an der Frontscheibe in der Schweiz

Holland, wer in Holland innerorts mit 20 Stundenkilometern zu schnell erwischt wird, der darf knapp 180 Euronen im Land lassen. Besonderheit: Holland macht Ernst in Sachen eintreiben in Deutschland. Erst gibt es zwei Mahnungen, dann kommt die Vollstreckung via deutsche Behörden (Bundesamt für Justiz). Einziger Trost, es gibt keine Punkte für das Vergehen im Nachbarland. (Quelle: ADAC Motorwelt 07/2012)

Verschiedene Kostensätze nach Ländern, telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr

erweitert 29.06.2012, 09.07.2012

Handynieren während der Fahrt

kann ganz schön teuer werden, wenn man erwischt wird und sich im richtigen Land befindet…

Wer in Deutschland mit dem Handy am Ohr ein Fahrzeug steuert, der darf 40 Euro berappen, wer dagegen in Spanien dasselbige Vergehen begeht, der wird mit nicht unter 200 Euro belohnt.

Knapp darunter mit 180 Euro ist man in Holland dabei, dicht gefolgt von Italien mit 150 Euro (laut ADAC Motorwelt 07/2012 kostet das in Holland 220 Euro, keine Ahnung, was nun stimmt).

In Frankreich wird es wieder variabel, nicht aber unter 135 Euro, ebenso in England mit mindestens 75 Euro, exakt welcher Betrag in der Schweiz fällig wird.

In Polen ist man ab 50 Euro dabei, Österreich genau 50 Euro und dann kommt endlich Deutschland, und noch billiger geht es in Bulgarien ab, 25 Euro nämlich.

Was für das Telefonieren gilt, die unterschiedlichen Regelsätze, gilt genauso auch für andere Vergehen, einiges dazu findet man ja auch hier, besser also gar nicht erst regelwidrig verhalten, billiger ist das.

Siehe auch Reiserecht.

Quelle: ksta 16.06.2012

Die Schweiz und das Navigationsgerät

Wer in der Schweiz unterwegs ist, der sollte genau darauf achten, wo sein Navigationsgerät (Navi) angebracht ist.

An der Frontscheibe und an den vorderen Seitenscheiben hat es grundsätzlich nichts verloren, allerhöchstens ganz oben oder ganz unten an der Frontscheibe wird das Navi schon mal geduldet. Ganz nach Gusto des kontrollierenden Kontrollorgans.

Unter den Spiegel jedenfalls gehört es ganz offensichtlich nicht.

Mehr zum Beispiel hier: TCS-Schweiz

Nachtrag 18.10.2013, der Link geht nicht mehr, hier ein neuer (direkt zu einem PDF, am Ende steht etwas dazu, suchen nach “mittig”) –>

Ausweispflicht auch für Kinder und Babys

Wer mit seinem Kind ins Ausland möchte, der braucht ab 26.06.2012 nicht mehr nur für sich selbst einen Ausweis, sondern auch für das Kind.

Ein Eintrag im Paß der Eltern reicht dann nicht mehr aus.

Also, fotographiert Eure Babys – natürlich biometrisch – und besorgt Euch Ausweise, sonst könnte das Blöd enden an der Grenze.

Reisen mit Kindern ins EU-Ausland

Bislang war es ausreichend, seine Kinder mit in den eigenen Reisepaß eintragen zu lassen, wenn es ins Reisepaßausland ging.

Ab Juni 2012 ist offenbar in EU-Länder ein Personalausweis auch für Babys nötig, in nicht-EU-Länder auch ein eigener Reisepaß. Wobei letzteres ja eher Sache des fremden Landes ist.

Es ist schon länger her, da wollte eine Gruppe von Bayern aus in die Tschechei einreisen für einen Tagesausflug, aber daraus wurde nichts, mangels Reisepaß für das mitreisende Kleinkind. Dumm gelaufen.

Wer nun einen Personalausweis für sein Kind beantragt, der bekommt dann wohl gleich den neuen Spionageausweis maschinenlesbaren Ausweis.

Vorsicht Falle

Auch wenn es nur ein Klischee ist, es ist wohl allgemein bekannt, daß man in Amerika mit dem Gewehr durch die Gegend ballern kann, aber wehe man zeigt ein Stück nackte Haut. Soweit, so prüde.

Wer mit seinen Kindern in Urlaub nach Amerika fährt und eine Kamera oder ein Fotohandy dabei hat, der sollte sich hüten, seine Kinder in Badehose (!) oder womöglich ganz unbekleidet abzulichten.

Das gilt dort nämlich mindestens als Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn nicht als strafbewerte Kinderpornographie!

Man beachte hierzu auch die entsprechenden Reiseempfehlungen des Auswertigen Amtes.

Die folgen noch, später… Erst mal muß ich mich erholen und alle Bilder im Album zerreißen 😉

Quelle: Finanztest 11/2011

 

 

Besser ohne Handy am Lenkrad

Wer ohne Freisprechanlage telefonierend am Ohr im Ausland erwischt wird, für den kann das mitunter recht teuer werden, je nach Land. Gilt auch fürs Surfen oder Nachrichten schreiben…

Nachfolgend eine Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Korrektheit

Belgien ab 100 Euro
Dänemark 70 Euro
England 75-1000 Euro (oder Pfund?), je nach Gutdünken des Polizisten.
Frankreich ab 35 Euro
Griechenland 100 Euro
Irland 60 Euro
Italien ab 155 Euro
Luxemburg 75 Euro
Niederlande ab180 Euro
Norwegen 165 Euro
Österreich ab 50 Euro
Portugal ab 120 Euro
Spanien ab 200 Euro

In Schweden darf man scheinbar straflos telefonieren.

Quelle: KSTA 29.06.2011

Mit Hund, Katze oder Frettchen in Urlaub

Hier hatte ich soeben etwas zu den neuen Regeln zum Reisen mit Haustieren über EU-Landesgrenzen hinweg geschrieben und auch die ungewisse Quelle genannt.

Nun lag gestern just ein Brief von Tasso in der Post, der Tierschutzorganisation, die sich das wiederauffinden von verlorengegangenen Stubentigern und anderen Haustieren auf die Fahnen geschrieben hat.

Darin heißt es nun etwas genauer, daß wohl im Gesetzestext steht, daß neugeborene Tiere gechipt sein müssen, gültig zum 3.07.2011, wenn sie ins Ausland verreisen wollen sollen.

Im Umkehrschluß, Tiere, die (lesbar?) tätowiert sind, müssen nicht gechipt sein. Zumindest ergab das eine Anfrage der Bundestierärztekammer bei der EU-Kommission. Die Antwort war wie üblich schwammig, aber darauf hinauslaufend.

Problematisch, so Tasso, könnte es aber an den Grenzen werden, wenn die Grenzbeamten die Spitzfindigkeiten der Gesetzgebung und dadurch gegebenen Interpretationsmöglichkeiten anders sehen würden.

Ärger sei damit vorprogrammiert und im schlimmsten Fall die Einreise unmöglich gemacht.

Daraus folgt, besser erst chippen, dann einreisen. Wenn da nicht der Preis wäre und das Recht auf der Seite des tätowierten Tieres.