Das ist mal wieder ein Kandidat für: wie gelingt es Versicherungen, sich aus der Affäre zu ziehen…
Der Fall: Eine Frau hatte offenbar einen Brandschaden an ihrem Wohnanhänger (vermutlich ist da ein Wohnwagen gemeint), versichert war das Gespann (oder der Wohnwagen?) mit einer Roten Nummer.
Allerdings hat sie die Rote Nummer wohl nicht ordnungsgemäß am vorgesehenen Ort angebracht, sondern vermutlich wie oft üblich hinter die Windschutzscheibe (oder auch eine Plastikscheibe) gelegt.
Das wird dann der Grund gewesen sein, warum der Wohnanhänger in Brand geriet. Jedenfalls weigerte sich die Versicherung daraufhin, den Brandschaden zu bezahlen. Die Frau klagte und die Versicherung bekam Recht.
Eigentlich unglaublich, aber hier ist das Urteil:
Oberlandesgericht Koblenz AZ: 10 U 1258/10
Quelle: KSTA 18.01.2012
P.S. Genaueres geht aus dem Artikel nicht hervor. Mal ins Urteil sehen…