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Neulich beim TÜV

Neulich beim TÜV: “Soll die Gasprüfung mitgemacht werden? Die ist ja nicht mehr Pflicht.” – “Nö, ob alles dicht ist und funktioniert, wird selbst getestet”.

Nun lese ich gerade mit Erstaunen, daß die Gasprüfung nun wieder Pflicht ist. Wer sie nicht hat, muß das bis zum 19.06.2025 nachholen, wer danach keine hat und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro – bis hin zu 60 Euro – je nach Fristüberziehung.

Geregelt ist das wohl in einem neuen Paragraphen in der StVZO mit dem schönen Namen “§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen”.

Es bleibt aber bei der Unabhängigkeit vom Fahrzeug-TÜV.

Quelle: promobil 8/2024

Gasprüfung Tüv-relevant oder nicht

das war öfters mal die Frage.

Letzter Stand: Nix genaues weiß man nicht, mal ist die Gasprüfung beim TÜV relevant, mal nicht (–>TÜV ohne Gasprüfung).

Nun soll dieses Jahr noch eine neue Regelung her, seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verker (was hat das eine mit dem anderen zu tun?). Die Gasprüfung soll dann unabhängig vom Tüv und Tüvterminen eigenständig behandelt werden.

Die TÜV-Koppelung wird scheinbar nun endgültig zum 1.04.2022 Schnee von gestern sein.

Allgemeine Empfehlung bis zur neuen Rechtsgrundlage, alle zwei Jahre ab zum zertifizierten Gassachkundigen.

Quelle: promobil 3/2022

TÜV III

Solange es die Corona-Einschränkungen gibt und man es nicht zu TÜV schafft, innerhalb der Zwei-Monats-Frist, der kann sich nun bis zu vier Monate Zeit lassen, wurde im Radio verkündet – also natürlich ohne Gewähr.

TÜV ohne Gasprüfung II

Vor ein paar Monaten stand hier zu lesen, daß ab sofort der TÜV nicht mehr zwingend eine erfolgreiche Gasprüfung voraussetzt, um eine TÜV-Abnahme zu bekommen (TÜV ohne Gasprüfung).

Das scheint aber nicht ganz so zu sein, wie man in der Promobil 5/2020 nachlesen kann.

Da hat nämlich ein Leser besagter Zeitschrift beim TÜV Süd erfolglos eine Hauptuntersuchung ohne Gasplakette durchführen lassen wollen. Der TÜV weigerte sich, ohne Gasprüfung keine TÜV-Plakette.

Promobil hat nachgefragt, bei der DEKRA und beim TÜV (Nord/Süd). Tatsächlich scheint es so zu sein, daß da zweierlei Maß angelegt wird, der TÜV-Süd beharrt auf der Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-R122, die da nun besagt, zwingende Voraussetzung für den TÜV ist “die Verkehrssicherheit der Heizanlage” zu überprüfen. DEKRA und TÜV Nord dagegen halten sich an die Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums.

Irgendwie albern.

TÜV ohne Gasprüfung

Seit einigen Jahren war die turnusmäßige Gasprüfung (alle zwei Jahre) zwingender Punkt bei der TÜV-Abnahme.

Ohne Gasprüfung kein Tüv. So hieß es, seit Anfang des Jahres 2020 hat sich das geändert. Vorerst bis Ende 2022 ist die erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr, um in den Genuß einer gültigen TÜV-Plakette zu gelangen.

Das teilte zumindest der Caravaning Industrie Verband mit. Natürlich liegt es aber im eigenen Interesse, auf eine funktionierende Gasanlage zu achten.

Zur Prüfung gehört u.a. eine Druckprüfung und die Funktion der Abschaltautomatik des Herdes. Zumindest das wurde bisher immer geprüft. Und der Schlauch von der Gasflasche zum Wandanschluß muß noch im Rahmen seiner Zehnjahreslebensdauer liegen.

Quelle: KSTA 8./9.02.2020

Was hat die Software eines Autos mit dem TÜV zu tun?

Ganz einfach, offenbar wird nun bei TÜV und Konsorten auch geprüft, ob die jeweils aktuellste Emissionsschutz-Software aufgespielt ist. Wenn nein, dann gibt es auch keine Plakette.

Mit anderen Worten, man ist praktisch gezwungen, der Aufforderung zum Update nachzukommen, egal, was das für (Spät-)Folgen haben könnte.

Siehe auch VW Amarok droht Stilllegung.

Quelle: test 1/2018