Schlagwort-Archive: Verkehrsregeln

Mit dem Wohnwagen ins Ausland…

…kann teuer werden, wenn der Anhänger bzw. der Wohnwagen nicht richtig den jeweiligen Gesetzen nach gesichert ist.

Die Rede ist nicht von der Anhängekupplung, sondern von einem zusätzlichen Sicherungsseil. Das Seil soll wohl dafür sorgen, daß die Bremse anzieht, sollte sich der Anhänger einmal lösen, was wir ja alle nicht hoffen wollen. Aber für den Fall der Fälle…

In Deutschland müssen Anhänger über “750 kg Gewicht mit Auflaufbremse” mit einem Sicherungsseil gesichert werden. Das Stahlseil sollte durch eine “Öse/Bohrung” an der Kupplung befestigt werden. Ist das nicht machbar, reicht es auch, das Seil in einer Schlaufe darüber zu legen.

In der Schweiz sowie in Holland gelten andere Bedingungen; hier gibt es keine gewichtsabhängigen Regeln, ausnahmslos alle Anhänger sind mit dem Zugfahrzeug durch ein Seil zu sichern – und eine einfache Schleife über die Kupplung ist ebenfalls nicht gestattet, einzig die “Öse/Spezialöffnung” ist rechtens. Empfindliche Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlung.

In Österreich dagegen reicht das über die Kupplung legen aus, aber ebenfalls für alle Anhänger.

Siehe auch mit dem Anhänger ins Ausland.

Quelle/Zitate ADAC/freizeit mobil 9/2017

Auto mit Anhänger ins Ausland

Wer in den Niederlanden, in Österreich oder in der Schweiz mit einem kleinen Anhänger (ohne eigene Bremse) am Haken fährt, der muß den Hänger mit einem Seil sichern.

Ohne Seil kostet das bis zu 500 Euro Strafe.

Nicht ganz deutlich wird, ob Anhänger mit eigener Bremse auch ein Seil brauchen.

Quelle: test 8/2017

Post aus Kroatien?!

Immer häufiger haben in den letzten Jahren wohl Kroatienurlauber Post aus Kroatien bekommen, in Form eines notariellen Vollstreckungsbescheides, sofern nicht gleich gezahlt wurde. Garniert mit heftigen Notargebühren.

Warum? Weil sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, wegen falschparkens u.a. in Pula, Zagreb bzw. Dubrovnik. Teilweise wohl auch noch, ohne überhaupt zu merken, daß illegal geparkt wurde.

Tipp vom ADAC: Wer so einen Brief erhält, sollte sofort Einspruch einlegen, bevorzugt mit einem Anwalt, gerne natürlich einer vor Ort via ADAC organisiert (denn daher stammt die Meldung ja). Einspruch deswegen, weil der ADAC in einem Musterprozeß gesiegt hat vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hat entschieden, daß Vollstreckungsbescheide nur von einem Gericht ausgestellt werden dürfen, nicht aber von irgendso einem dahergelaufenen Notar.

Allerdings gibt es auch andere Wege, einen Bußgeldbescheid aus Kroatien in Deutschland einzutreiben, so der ADAC.

AZ: C-551/15
Quelle: ADAC motorwelt 4/2017

Siehe auch: Vollstreckungsbescheide aus Kroatien

Rechts vor links auf dem Parkplatz?

Sollte man ja eigentlich meinen, daß die übliche Regelung (beim Linkslenker) Rechts vor Links auch auf dem Parkplatz beim örtlichen Supermarkt gilt, stimmt aber nicht.

So hat zumindest das Amtsgericht München in einem Fall geurteilt, indem es zu einem Zusammenstoß auf einem Parkplatz kam.

Das Schild “Hier gilt die Straßenverkehrsordnung” steht ja oft auf Parkplätzen, somit man auf die Idee kommen könnte, rechts vor links, nicht aber das Gericht: eins kommt vor acht, nämlich Paragraph 1, der gegenseitige Rücksicht gebietet, gegen Paragraph 8, der rechts vor links beinhaltet. Rechts vor Links gelte nur, wenn die Spuren wie Straßen ausgebaut sind, also zum Beispiel einen Mittelstreifen haben.

Also immer schön Obacht, gibts Streifen?!

AZ: 333 C 16463/13
Quelle: Finanztest 4/2017

Neue Regeln in 2017

Das neue Jahr ist jetzt auch schon wieder bald drei Wochen alt und das Blättern in der ADAC hilft, neue Regeln zumindest mal gehört zu haben.

Als da wären zum Beispiel die Radler: die müssen jetzt die Autofahrerampeln beachten, wenn keine Radlerlichtzeichen vorhanden sind. Bisher galt es in einem solchen Fall, sich an die Fußgängerampeln zu halten.

Wichtig für die Kraftfahrzeugnutzer, die Rettungsgasse. Da gibt es auch eine Änderung, die soll immer zwischen dem “äußersten linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden”, Wie der ADAC schreibt, ist das hauptsächlich für Autobahnen mit vier und mehr Streifen relevant.

Und nun noch was zu Italien: Es sind mal wieder zwei Jahre rum, und die turnusmäßige Anhebung der Geldbußen ist fällig. Telefonieren am Steuer (ohne Freisprechanlage) wird mit Führerscheinentzug von 15 Tagen bis zu zwei Monaten belohnt. Deutschen Autofahrern droht somit ein sofortiges Fahrverbot!

Quelle / Zitate: ADAC motorwelt 12/2016

Ohne Tüv in Ungarn

Wer ohne Tüv nach Ungarn fährt, der riskiert ein Weiterfahrverbot und eine saftige Geldbuße.

So geschehen einem ADAC-Mitglied, bei dessen Fahrzeug der TÜV “gerade” abgelaufen war, er es aber nicht mehr schaffte, vor dem Urlaub noch eine neue Plakette zu erstehen.

Die Polizei in Ungarn stoppte das Fahrzeug, montierte die Kennzeichen ab und kassierte ein ordentliches Entgeld.

Grundlage ist die Regel, daß bei abgelaufenem TÜV die Zulassung zum Straßenverkehr mit sofortiger Wirkung erlischt. Allerdings nur bei in Ungarn zugelassenen Fahrzeugen.

Da mußte dann ein Anwalt – vom ADAC vermittelt – die Sache richten.

– Das war die Werbung für den Club –

Quelle: ADAC Motorwelt 11/2014

Knöllchen!

Fast jeder hat wahrscheinlich schon mal einen Bußgeldbescheid erhalten, der irgendwie mit einem fahrbaren Untersatz unterwegs ist. Meist ist der dann berechtigt, aber manchmal sind auch Fragen offen. Da kann man dann zum Anwalt gehen, gut, wer da im entsprechenden Rechtsschutz ist, oder er kann sich an ein Verbraucherportal wenden, daß sich genau diesem Thema verschrieben hat.

Geblitzt.de, so heißt das Portal, von dem ich bis vor ein paar Tagen noch nie was gehört habe.

Und jetzt zur “Werbung”:

Vier Millionen Bußgeldbescheide wurden 2011 allein vor Gericht verhandelt. Hinzu kommen Millionen weitere, die anstandslos bezahlt werden. Viele davon sind fehlerhaft und damit erfolgreich anfechtbar. Doch kaum ein Bürger weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten er nutzen kann; stattdessen nimmt er teils empfindliche Geldbußen, Punkte oder gar Fahrverbote in Kauf.

Geblitzt.de ist ein weltweit einzigartiges Verbraucherportal, das den Betroffenen einen kompetenten Rechtsbeistand bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten finanziert. Seit dem Mai 2013 konnte Geblitzt.de bereits über 9.000 Bußgeldverfahren begleiten und einen großen Teil tatsächlich zur Einstellung bringen.

Direkt mal schauen? Los.

Besser nicht allzuvielzuschnell in der Schweiz

In der Schweiz gibt es wohl seit neuestem den “Rasertatbestand”. Will heißen, wer es übertreibt, landet im Gefängnis für bis zu vier Jahre und sein Fahrzeug ist er auch gleich los.

Raser ist man, wenn man auf der Autobahn wenigstens 80 km/h zu fix ist, außerorts sind es 60 km/h und innerorts 50 km/h, in Tempo-dreißig-Zonen 40 km/h.

Wer nach der Raserei noch aus dem Land kommt, hat erst mal Glück, aber bei der Wiedereinreise wird es dann eng.

Quelle: ADAC Motorwelt 9/2014

Winterreifen

und Ganzjahresreifen in Italien.

Seit letztem Jahr gilt in Italien wohl eine spezielle Regelung in den Sommermonaten (15.05.-14.10.).

Wer sich nicht an die Regeln hält, darf bis zu 1682 Euro laut ADAC Freizeit mobil 9/2014 zahlen.

Mehr dazu in diversen Foren und auch beim ADAC.

Ich war in Italien mit meinen Agilis Reifen, ob das nun rechtens war oder nicht, keine Ahnung.

Warnwestenpflicht in Deutschland

Was in anderen Ländern schon länger gilt, nämlich die Mitführpflicht von Warnwesten, gilt ab heute auch in Deutschland.

Bundesverkehrsminister Dobrindt erinnerte noch einmal ausgiebig daran. Nutzen solle man die Warnweste insbesondere bei Pannen bzw. Unfällen bei schlechten Sichtverhältnissen oder wenn es bereits dunkel ist. Klingt irgendwie logisch.

Quelle: ksta 30.06.2014

Nachtrag aus test 5/2014: Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Spanien verlangen schon länger eine solche Warnweste (reflektierend muß sie sein)