Geht das? Einen Wohnwagen als “wechselnden Wohnsitz” anmelden und dann Wohngeld kassieren?
Nein, das geht nicht, ist zumindest das Verwaltungsgericht Trier der Meinung. Begründung: Ein Wohnwagen ist nicht zur dauerhaften Benutzung gedacht und damit fehlt dann auch die “Wohnraumeigenschaft”, ohne die es kein Wohngeld gibt.
Wäre der Wohnwagen “ortsfest installiert”, vermutlich am besten auch mit stationärer Ver- und Entsorgung, dann sähe die Sache vielleicht anders aus, aber so gibt es leider kein Geld.
Verwaltungsgericht Trier, AZ: 2 K 1082/10
Quelle: ksta 8.04.2014