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Wer in Roms Altstadt em Stadtkern Hunger verspürt und sein Butterbrot auspackt, der sollte sich besser nicht erwischen lassen, das könnte sonst ziemlich teuer werden.
Vergangen Dienstag trat nämlich eine Verordnung in Kraft, die “zu lagern oder Notunterkünfte zu errichten oder anzuhalten um zu essen oder trinken” unter Strafe stellt. Je nach Schwere des Vergehens sind bis zu 500 Euro fällig.
Ob das zum mitnehmen gekaufte Eis da auch drunter fällt oder ein Bonbon aus der Tasche? Und was ist mit dem Kind, das unter Hitze leidet?
Quelle: ksta 3.10.2012
Das hört sich ja ziemlich albern an. Die Behörden müssen wohl verzweifelt sein… das sind beeindruckende Geldstrafen. 🙂
Ja, stimmt.
Sehr beeindruckend.