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Wer in Kroatien Urlaub macht und dabei in den Städten falsch parkt, dem droht Post von einer Anwaltskanzlei in Deutschland.
Den Zahlungsaufforderungen sollte man nach ADAC-Anwalt Gstatter eher nicht nachgeben, da es sich wohl um eine “fingierte vertragliche Halterhaftung” handelt, welche nicht zulässig sei.
Bei Mahnbescheiden dagegen muß man Widerspruch einlegen. Das sei aber noch nicht vorgekommen.
In jedem Fall lohnt es sich wahrscheinlich, den Anwalt seine Vertrauens zu befragen…
Quelle: ADAC Motorwelt 4/2014