Werbung
In der Schweiz gibt es wohl seit neuestem den “Rasertatbestand”. Will heißen, wer es übertreibt, landet im Gefängnis für bis zu vier Jahre und sein Fahrzeug ist er auch gleich los.
Raser ist man, wenn man auf der Autobahn wenigstens 80 km/h zu fix ist, außerorts sind es 60 km/h und innerorts 50 km/h, in Tempo-dreißig-Zonen 40 km/h.
Wer nach der Raserei noch aus dem Land kommt, hat erst mal Glück, aber bei der Wiedereinreise wird es dann eng.
Quelle: ADAC Motorwelt 9/2014