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Wer ohne Tüv nach Ungarn fährt, der riskiert ein Weiterfahrverbot und eine saftige Geldbuße.
So geschehen einem ADAC-Mitglied, bei dessen Fahrzeug der TÜV “gerade” abgelaufen war, er es aber nicht mehr schaffte, vor dem Urlaub noch eine neue Plakette zu erstehen.
Die Polizei in Ungarn stoppte das Fahrzeug, montierte die Kennzeichen ab und kassierte ein ordentliches Entgeld.
Grundlage ist die Regel, daß bei abgelaufenem TÜV die Zulassung zum Straßenverkehr mit sofortiger Wirkung erlischt. Allerdings nur bei in Ungarn zugelassenen Fahrzeugen.
Da mußte dann ein Anwalt – vom ADAC vermittelt – die Sache richten.
– Das war die Werbung für den Club –
Quelle: ADAC Motorwelt 11/2014