Werbung
In Waldeck-Netze (Kassel) an der B 485 und bei Grabow in Mecklenburg-Vorpommern an der B 5 gibt es Radarfallen.
Zwei Gerichte haben jetzt geurteilt, daß mutmaßliche Zuschnellfahrer nicht zur Kasse gebeten werden dürfen.
Warum? Weil es sich um private Radarfallen handelt, Radarkontrollen aber unter hoheitliche Aufgaben fallen. Wer also dort erwischt wurde, sollte ggf. Einspruch einlegen.
Fall 1: Az. 385 OWi 9863 Js 1377/15, AG Kassel
Fall 2: Az. 5 OWi 2215/14, AG Parchim
Quelle: Finanztest 6/2015