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Wie der ADAC in seiner aktuellen Ausgabe der Motorwelt (12/2015) berichtet, trudeln wohl zur Zeit haufenweise Zahlungsaufforderungen eines deutschen Anwalts bei früheren Kroatienurlaubern ein.
Im Schnitt sind die Knöllchen wohl relativ niedrig angesiedelt, jedoch die Anwaltsgebühren haben es in sich.
Bezahlt man nicht, kommt im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid eines kroatischen Notars.
Ein Clubjurist rät, Einspruch dagegen einzulegen, vorzugsweise unter Zuhilfenahme eines kroatischen Anwaltes. Der ADAC hilft da weiter.
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