Wer in Italien als Fahrer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, also ohne Freisprechanlage, der muß mit relativ saftigen Geldstrafen rechnen, bis zu 646 Euronen nämlich.
Das war schon länger so, neu ist ab Januar 2017 auch der mögliche Führerscheinentzug von bis zu 2 Monaten. Bei einem Unfall mit Handy am Ohr, kann das Handy auch eingezogen werden.
Wer seinen Führerschein abgeben muß, tut gut daran, einen Ersatzfahrer dabei zu haben, zumindest auf italienischem Staatsgebiet, in Deutschland darf er sich dann wieder selbst ans Steuer setzen, der Souveränität sei es gedankt.
Wie der Führerschein allerdings wieder in die Hand des Besitzers kommt, wurde er doch eingezogen, keine Ahnung.
Und ob das Tippen auf dem Handy ebenfalls verboten ist, oder nur das telefonieren, k.a.
Quelle: KSTA 21.12.2016