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Wer ein Wohnmobil sein eigen nennt, welches nicht mehr umrüstbar ist, um eine grüne Plakette zu erlangen, darf nicht einfach in eine Umweltzone hineinfahren. Das dürfte eigentlich jedem klar sein.
Um trotzdem hineinzukommen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die es aber wiederum nur ausnahmsweise gibt. Zum Beispiel dann, wenn der Kauf eines Ersatzfahrzeugs unzumutbar wäre. Und das ist nur dann der Fall, wenn das Einkommen des armen Besitzers unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.
Für alle anderen heißt es dann wohl: Pech gehabt.
So lautet das Recht, gesprochen im Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen.
AZ: 6 K 4419/16
Quelle: ksta 10/11.02.2018