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… macht man sich dann als Klasse-B-Führerscheininhaber des Fahrens ohne gültige Erlaubnis schuldig?
Quatsch, oder? Anscheinend nicht, sonst wäre das nicht öfter mal Thema (zuletzt gelesen in Promobil 1/2020).
Es gilt, daß die Überladung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Denn die Führerscheinklasse richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§6 Fahrerlaubnisverordnung) und nicht nach dem, was die Waage anzeigt.
Wenn man in eine Kontrolle gerät und die sagen was anderes, dann Ruhe bewahren und auf den Paragraphen verweisen oder fragen Sie Ihren Anwalt oder …