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Der eine oder andere Wohnmobilbesitzer hat es sicher schon gemacht, nämlich Übernachtungsgäste im Wohnmobil auf der Straße vor der Haustüre schlafen zu lassen.
Ist ja auch praktisch, wenn in der Wohnung selbst nicht genug Platz ist.
Die Frage nun, darf man das?
Generell gilt in Deutschland ja, zur Wiedererreichung der Fahrtüchtigkeit aufgrund von Müdigkeit (nicht wegen Alkoholgenusses) darf man überall dort, wo es nicht verboten ist, mit seinem Womo stehen und nächtigen. Da gilt aber nicht im obigen Fall als ausgelagertes Gästeschlafzimmer. Dabei handelt es sich dann um eine “Sondernutzung des Straßenraums”. Wäre also genehmigungspflichtig seitens einer zuständigen Behörde.
Quelle/Zitat Finanztest 3/2020