Vor ein paar Monaten stand hier zu lesen, daß ab sofort der TÜV nicht mehr zwingend eine erfolgreiche Gasprüfung voraussetzt, um eine TÜV-Abnahme zu bekommen (TÜV ohne Gasprüfung).
Das scheint aber nicht ganz so zu sein, wie man in der Promobil 5/2020 nachlesen kann.
Da hat nämlich ein Leser besagter Zeitschrift beim TÜV Süd erfolglos eine Hauptuntersuchung ohne Gasplakette durchführen lassen wollen. Der TÜV weigerte sich, ohne Gasprüfung keine TÜV-Plakette.
Promobil hat nachgefragt, bei der DEKRA und beim TÜV (Nord/Süd). Tatsächlich scheint es so zu sein, daß da zweierlei Maß angelegt wird, der TÜV-Süd beharrt auf der Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-R122, die da nun besagt, zwingende Voraussetzung für den TÜV ist “die Verkehrssicherheit der Heizanlage” zu überprüfen. DEKRA und TÜV Nord dagegen halten sich an die Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums.
Irgendwie albern.