Der graue Lappen…

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… wer damit nichts anfangen kann, muß hier nicht mehr weiterlesen, für alle anderen aber, die noch einen solchen grauen Lappen haben und damit durch die Gegend fahren und dabei auch mal eine Grenze ins Ausland queren, gibts nachfolgend einen Tipp.

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, alle Mitgliedsstaaten in der EU haben sich gemäß einer Richtlinie dazu verpflichtet, ausgestellte (gültige) Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.

Aber so manches mal haben die Grenzer oder auch sonstige Kontrollöre ein Problem mit diesen Uraltführerscheinen.

Hier nun also der Tipp, nämlich ein Dokument zum herunterladen, natürlich in der passenden Sprache, damit es mit dem Zöllner auch klappt.

Klicki. Artikel 1 (2) ist wohl der entscheidende Satz.

Möge es helfen.

Quelle: KSTA Wochenende 1./2.08.2020

2 Gedanken zu „Der graue Lappen…

  1. Meier

    Der Wirklich entscheidende Satz ist wohl dieser:

    No longer in force, Date of end of validity: 18/01/2013; Aufgehoben durch 32006L0126 . Latest consolidated version: 26/08/2009

    Aber ist weiter nicht tragisch. Es soll ja auch Völker geben, die ihre Gebietsansprüche mit Texten aus jahrtausende alten Märchenbücher begründen.

    Antworten
    1. womo

      In der Tat, sehr seltsam.

      Klickt man auf die Ersetzung, liest mam u.a. folgendes:

      Die in der Richtlinie 91/439/EWG vorgesehene Möglichkeit, nationale Bestimmungen über die Gültigkeitsdauer zu erlassen, führt dazu, dass unterschiedliche Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten nebeneinander bestehen und in den Mitgliedstaaten mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig sind. Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind.

      Um zu vermeiden, dass das einheitliche europäische Führerscheinmuster noch zu den bereits in Umlauf befindlichen 110 Mustern hinzukommt, sollten die Mitgliedstaaten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit alle Führerscheininhaber dieses einheitliche Muster erhalten.

      Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse sollten unberührt bleiben.

      Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Gültigkeitsdauer auf einen Führerschein ohne begrenzte Gültigkeitsdauer anzuwenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde und dessen Inhaber seit mehr als zwei Jahren in ihrem Hoheitsgebiet ansässig ist.

      (Auszug aus RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR))

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