Wem das Wohnmobil gestohlen wird hat Glück, wenn er eine Teilkasko hat, die zahlt anscheinend.
Wer aber Pech hat und das Fahrzeug nicht abgeschlossen hat, schaut eher in die Röhre. Nicht aber, wenn er seiner Frau gesagt hat, sie möge das gute Stück abschließen und den Schlüssel ins Haus bringen, dies das aber nicht richtig verstanden hat und demzufolge das Fahrzeug unverschlossen blieb.
In so einem Fall muß die Teilkasko zahlen, hat ein Gericht entschieden.
Aber nur, weil die Frau nicht Miteigentümer des Wohnmobils war und nur gelegentlich mitfuhr. Wäre sie Miteigentümerin gewesen und wie beim Familien-Pkw ständig mit von der Partie gewesen, hätte der Fall wohl anders ausgesehen. Glück gehabt.
Oberlandesgericht Hamm, Az. 6 U 107/21
Quelle: Finanztest 7/2023