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Der Wärmetauscher in Gasheizungen scheint 2012 auf eine Nutzungsdauer von 30 Jahren limitiert worden zu sein. Davor waren es wohl sogar nur zehn Jahre.
Relevant ist das Thema anscheinend für Heizungen, die im Zeitraum vom 19.03.1993 bis 31.12.2005 eingebaut wurden. Alles, was davor verbaut wurde und störungsfrei läuft, profitiert vom Bestandsschutz. Alles, was danach verbaut wurde hat gar kein Verfallsdatum mehr.
Mehr dazu bei Truma: –>.
Wohnwagen bzw. Caravane sind laut dem Blogbeitrag von Truma nicht betroffen.
Wenn ich jetzt noch wüßte, welche Heizung bei mir verbaut ist, wäre ich einen Schritt schlauer. Allerdings habe ich ja noch ein paar Jahre Galgenfrist. Der Preis läßt mich allerdings kurz schaudern, bei der angenommenen Combi 4.