Werbung
Neulich beim TÜV: „Soll die Gasprüfung mitgemacht werden? Die ist ja nicht mehr Pflicht.“ – „Nö, ob alles dicht ist und funktioniert, wird selbst getestet“.
Nun lese ich gerade mit Erstaunen, daß die Gasprüfung nun wieder Pflicht ist. Wer sie nicht hat, muß das bis zum 19.06.2025 nachholen, wer danach keine hat und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro – bis hin zu 60 Euro – je nach Fristüberziehung.
Geregelt ist das wohl in einem neuen Paragraphen in der StVZO mit dem schönen Namen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“.
Es bleibt aber bei der Unabhängigkeit vom Fahrzeug-TÜV.
Quelle: promobil 8/2024